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22.02.2016

Freiburger Hotelier wehrt sich gegen Bettensteuer

Bundesverfassungsgericht soll entscheiden

Nach Bremen und Hamburg ist nun auch die Bettensteuer in Freiburg im Breisgau vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht anhängig. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga unterstützt den Gang eines Hoteliers nach Karlsruhe. Begleitet werden der Verband und der Hotelier von der renommierten Anwaltskanzlei Gleiss Lutz.

Im Februar hat Gleiss Lutz mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde auch die sogenannte Bettensteuer in Freiburg dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt. Die Kanzlei hat in Zusammenarbeit mit dem Dehoga bereits die entsprechenden Regelungen in Hamburg und Bremen im November des vergangenen Jahres zum Gegenstand von entsprechenden Verfassungsbeschwerden gemacht.

Da die Ausgestaltung der einzelnen Bettensteuern in zentralen Details voneinander abweicht, sollen mit diesen Verfassungsbeschwerden die aufgeworfenen finanzverfassungsrechtlichen Fragen möglichst abschliessend geklärt werden.

Die Erhebung von "Bettensteuern" ist nach Auffassung der Beschwerdeführer insbesondere deshalb verfassungswidrig, weil diese Art der Aufwandsteuer gegenüber der Umsatzsteuer gleichartig ist. Kritisiert wird zudem der immense bürokratische Aufwand bei der Feststellung, ob die Gäste privat oder geschäftlich übernachten. Denn nur bei privat veranlassten Übernachtungen fallen Bettensteuern an. Daher müssen Geschäftsreisende den Grund ihrer Übernachtung durch aussagekräftige Unterlagen nachweisen.

Die bislang ergangenen Gerichtsentscheidungen zu Bettensteuern in anderen Städten haben diesen Sachverhalt teils für zulässig, teils für rechtswidrig erachtet. Für Rechtsklarheit können nur die Karlsruher Richter sorgen.

Der Dehoga lehnt Bettensteuern aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und verfassungsrechtlichen Gründen ab. Das Bundesverfassungsgericht soll nun als höchste gerichtliche Instanz abschliessend darüber entscheiden, ob Bettensteuern in Deutschland verfassungsgemäss sind oder nicht.


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