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20.10.2016
Mit Energie aus erneuerbaren Quellen
Heizpilzverbot soll gelockert werden
2009 hat der Basler Grosse Rat bei der Revision des Energiegesetzes das Heizen und Kühlen auf Allmend verboten. Dieses "Heizstrahlerverbot" soll nun nach dem Willen der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission teilweise aufgehoben werden.
Allerdings sollen die Heizgeräte nicht mit konventionellem Propangas aus Flaschen betrieben werden, findet die UVEK. Sie müssen ihre Wärme durch Solarzellen, die Verbrennung von Holzpellets oder Biogas erzeugen. Strom aus der Steckdose soll für die Heizstrahler verboten bleiben – auch wenn die IWB behauptet, in Basel komme der ganze Strom aus erneuerbaren Quellen.
Die neuen Regelungen für Heizstrahler dürften einiges an Bürokratie verursachen. Die UVEK selbst stuft die "Umsetzung als technisch anspruchsvoll" ein, wie sie an den Grossen Rat schreibt. Für die Überwachung sind Vignetten im Gespräch.
Ein solches System gibt es bereits in Graubünden. Dort müssen Betreiber von Heizstrahlern bei ihrer Gemeinde eine Vignette für 60 Franken kaufen, ausser sie können darlegen, dass sie bei ihren Heizpilzen Strom aus hundert Prozent erneuerbarer Quelle beziehen.
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Dossier: Nachhaltigkeit
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