Back to Top
Wirteverband Basel-Stadt

Wirteverband Basel-Stadt


Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.

24.06.2021

Pauschalspesen endlich auch wieder für Kleinunternehmen

Unkomplizierte Abwicklung

Künftig erhalten auch Kleinunternehmen wieder die Möglichkeit, Pauschalentschädigungen für Repräsentations- und Kleinauslagen zu gewähren, die dann nicht steuerbar sind. Nach dem Regierungsrat hat auch der Grosse Rat eine entsprechende Praxisänderung der Steuerverwaltung beschlossen. Damit wird eine langjährige Forderung der KMU-Wirtschaft zur administrativen Entlastung endlich erfüllt.

Der Gewerbeverband Basel-Stadt ist sehr erfreut über die Praxisänderung der Steuerverwaltung, Pauschalspesen auch wieder Kleinunternehmen unabhängig ihrer Betriebsgrösse zu gewähren. Nachdem sich der Regierungsrat lange gegen diese Praxisänderung zur Wehr setzte, war eine entsprechende Motion der ehemaligen LDP-Grossrätin Patricia von Falkenstein im Grossen Rat erfolgreich.

Die neue Finanzdirektorin Tanja Soland zeigte sich von Beginn weg offen für das Anliegen und sorgte letztlich für eine zügige Umsetzung. Mit dem formellen Beschluss durch den Grossen Rat kann die Praxisänderung nun in Kraft treten.

Leitende Angestellte oder Geschäftsführer haben im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit oftmals Auslagen für Repräsentation oder für die Pflege ihrer Kundschaft. Die Belege für diese Kleinausgaben sind teilweise nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen zu beschaffen. Namentlich handelt es sich dabei beispielsweise um Kleinauslagen für Essen und Trinken, Geschenke bei Einladungen, Parkgebühren oder Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Aus Gründen der unkomplizierten Abwicklung ist daher sinnvollerweise für leitende Angestellte eine jährliche Pauschalentschädigung auszurichten. Mit einer solchen Pauschalentschädigung werden sämtliche Kleinausgaben bis zur Höhe von 50 Franken pro Ereignis abgegolten.

Praxisänderung führte zu Ungleichbehandlung

Per 2014 vollzog die Steuerverwaltung eine unverständliche Praxisänderung, wonach solche Pauschalentschädigungen nur noch für Firmen mit mindestens fünf Empfängern zu genehmigen seien. Diese Schranke stellte für viele Kleinunternehmen und Startups eine diskriminierende und nicht nachvollziehbare Hürde dar.

Als Folge waren die entsprechenden Mitarbeiter gezwungen, jeden noch so kleinen Einzelbeleg zu sammeln und in der Buchhaltung abzurechnen, um eine Entschädigung zu erhalten. Für Kleinunternehmer bedeutete dies ein beträchtlicher bürokratischer Mehraufwand.

Hinzu kommt, dass andere Kantone wie etwa der Kanton Basel-Landschaft keine Grenze bei der Betriebsgrösse für die Genehmigung von Pauschalspesenreglementen kennen.


Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!


GV und GastroPodium 2024

DI 25. Juni 2024 um 16 Uhr
Bildergalerie 2023 
Videos 2023 anschauen



Mit E-Learning zum Wirtepatent!

1000 Franken plus Prüfungsgebühr
Mehr Informationen


Kostenlose Servicekurse

für Einsteigerinnen und Einsteiger
Jetzt informieren und anmelden