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07.07.2021

Basel-Stadt wählt unkomplizierten Weg

Härtefallzahlungen für Unternehmen mit sehr hohem Umsatzverlust

Der Kanton Basel-Stadt übernimmt bei der Härtefall-Unterstützung an Unternehmen mit einem Umsatz unter 5 Millionen Franken die vom Bund erhöhte Obergrenzen beim Umsatz und beim Maximalbetrag. Diese Unternehmen müssen keinen neuen Antrag stellen.

Der Bund passte im Juni 2021 seine Härtefallverordnung an. Er erhöhte für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 5 Millionen Franken, die einen Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent aufweisen, die Härtefalluterstützung von 20 auf 30 Prozent des Jahresumsatzes und auf maximal 1.5 Millionen Franken.

Damit wurde – analog zu den Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken – für diese kleineren Unternehmen eine sogenannte «Härtefall-im-Härtefall-Regel» geschaffen. Diese Regelung des Bundes gilt auch für das Härtefallprogramm in Basel-Stadt. Von der «Härtefall-im-Härtefall-Regel» werden in erster Linie kleine und mittlere Hotels profitieren können.

Die Anmeldefrist für Härtefallanträge ist in Basel-Stadt am 31. Mai 2021 abgelaufen. Kleinere Unternehmen, die unter die neue «Härtefall-im-Härtefall-Regelung» fallen, müssen keinen neuen Antrag stellen, sondern haben automatisch Anspruch, sofern sie die notwendigen Kriterien erfüllen und entsprechende Nachweise liefern.

Insgesamt sind bis heute im Härtefallprogramm Basel-Stadt 112 Millionen Franken an hiesige Unternehmen ausbezahlt worden. Damit haben 730 Betriebe finanzielle Unterstützung aus dem Härtefallprogramm erhalten.

Bis 31. Mai 2021 sind 1190 Gesuche beim Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt eingereicht worden. Einige mussten für das Nachreichen von Unterlagen noch zurückgewiesen wurden. Bei 1074 Gesuchen sind der Entscheid und die Auszahlung schon erfolgt oder folgen bald. Abgewiesen wurden 231 Gesuche, vor allem weil die Betriebe schon vor der Covid-19-Pandemie überschuldet waren oder ihren Sitz nicht in Basel-Stadt haben.

Basel-städtische KMU, die wegen der Covid-19-Pandemie in einen existenzgefährdenden Liquiditätsengpass geraten sind, können bis am 31. Dezember 2021 Überbrückungskredite mit kantonaler Bürgschaft beantragen. Auch das Covid-19-Bürgschaftsprogramm für Technologie-Startup-Unternehmen mit Sitz in Basel-Stadt läuft bis Ende Jahr. Ausbildungsbetriebe erhalten vom Kanton finanzielle Unterstützung noch bis Ende September 2021.


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