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31.08.2021

Basel-Stadt ersetzt die alte Allmendgebührenverordnung

Neue Gebührenverordnung für Nutzung des öffentlichen Raums

Der Kanton Basel-Stadt führt eine neue Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raums (NöRG) ein. Die neue Verordnung löst die Allmendgebührenverordnung sowie gewisse Teile des aufgehobenen Allmendgebührengesetzes ab. Die Systematik der Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raums wird insgesamt vereinfacht und transparenter gestaltet. Interessierte Kreise haben nun die Möglichkeit, sich im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung zur Vorlage zu äussern.

Mit der neuen Gebührenverordnung schafft der Regierungsrat unter anderem zwei unterschiedliche Tarifzonen für Boulevardrestaurants, Verkaufsstände und Trottoirauslagen. Diese Nutzung des öffentlichen Raums wird in Wohnquartieren um 25 Prozent günstiger als in der Innenstadt. Der entsprechende Wunsch wurde im Rahmen der Vernehmlassung 2012 zum NöRG mehrfach geäussert.

Die nach Zone abgestuften Tarife gelten nur für Nutzungsarten, die durch die privilegierte Lage in der Innenstadt einen Vorteil haben, beispielsweise durch Laufkundschaft. Ein Vergleich mit den Städten Zürich, Bern und Luzern zeigt, dass die Stadt Basel mit 80 beziehungsweise 60 Franken pro Quadratmeter und Jahr bei der Boulevardgastronomie künftig die günstigsten Tarife haben wird.

Veranstaltungen, die Gelder aus dem Swisslos-Fonds und dem Swisslos-Sportsfonds erhalten, sowie zahlreiche kleine Anlässe wie Strassenfeste, die bereits heute kostenlos oder mit einer minimalen Gebühr durchgeführt werden können, sollen künftig von einer Gebührenbefreiung profitieren.

Die neue Verordnung sieht zudem neu eine Unterscheidung von Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raums (Nutzungsgebühren) und Gebühren für die Bearbeitung entsprechender Gesuche (Bewilligungsgebühr) vor.

Für den Grossteil der Nutzungsarten werden die neuen Bewilligungsgebühren über die Senkung der Nutzungsgebühr kompensiert. Die Auswertungen haben ergeben, dass die vorgeschlagene Änderung der Gebührenverordnung die Wirtschaft nicht negativ tangiert. Die neuen Gebührenvorschriften werden für die allermeisten Betroffenen keine Veränderung der Gebührenhöhe mit sich bringen.

Zudem schafft die neue Gebührenverordnung die gesetzlichen Grundlagen für einen Gebührenerlass für Veranstaltungen, die der Standortförderung dienen. Gemeint sind hauptsächlich kommerzielle Grossveranstaltungen im Sportbereich wie eine Fussball-EM oder die Tour de Suisse.

Da die neue Verordnung eine Vielzahl von Gewerbetreibenden und Privaten betrifft und im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum NöRG entsprechende Anträge eingingen, haben interessierte Kreise die Möglichkeit, sich im Rahmen einer öffentlichen Vernehmlassung zur Vorlage zu äussern. Die Vernehmlassung findet im Anschluss an den heutigen Regierungsratsbeschluss statt und dauert drei Monate. Die Vorlage wird im Kantonsblatt publiziert.

Dossier: Allmend
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=8051


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