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07.12.2021

Basel: Masken- und Sitzpflicht auch bei 2G

Regierungsrat fordert schweizweit «konsequentere Massnahmen»

Im Kanton Basel-Stadt gilt in Restaurants, Bars und Clubs weiterhin die am 1. Dezember 2021 vom Regierungsrat in Kraft gesetzte Regelung: Zusätzlich zur Zertifikatspflicht (2G oder 3G) wird nach wie vor das Tragen von Masken verlangt. Der Konsum hat im Sitzen zu erfolgen. Die Basler Regierung spricht sich dafür aus, im nächsten bundesweiten Massnahmenpaket in gewissen Bereichen eine 2G-Pflicht inklusive Maskentragpflicht einzuführen.

Am Freitag, 3. Dezember 2021, hat der Bundesrat entschieden, dass die Zertifikatsplicht neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien gilt. Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt.

Abweichend von der kantonalen Regelung sieht der Bund vor, dass alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen die Möglichkeit haben, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten.

Die neue Bundesregelung schafft eine Differenz zu den aktuell gültigen Massnahmen in Basel-Stadt (Zertifikatspflicht mit Maskenpflicht und Sitzpflicht bei der Konsumation). Der Regierungsrat Basel-Stadt hat nun entschieden, die geltende kantonale Regelung unverändert zu belassen und die Bundesregelung in diesem abweichenden Bereich nicht zu übernehmen.

«Die epidemiologische Lage ist ernst», heisst es in einer Mitteilung. Die Belastung in den Spitälern sei sehr hoch, ebenso im Contact-Tracing, im Testing und bei den Laborkapazitäten. Die Ansteckungszahlen würden weiterhin stark ansteigen.

Die Belastung sei derart hoch, dass die Schutzmassnahmen auch nach dem bundesrätlichen Entscheid nicht gelockert werden könnten. «Es ist absehbar, dass in Kürze weitere schweizweite Verschärfungen folgen müssen», so die Basler Regierung. Die Aufhebung der Maskenpflicht müsse widerrufen werden.

Neues Unterstützungsprogramm

Die vom Regierungsrat beschlossene Massnahme, wonach im Innenbereich eine Sitzpflicht für die Konsumation gelten soll, ist vor allem für Bars und Nachtklubs einschneidend, weil nicht alle Betriebe ausreichend Sitzplätze anbieten können.

Der Kanton kündigt an, die besonders betroffenen Unternehmen finanziell unterstützen. Bei den Veranstaltern mit Live-Acts könne die Unterstützung durch das Kulturprogramm dank des aktuellen Beschlusses im Bundesparlament weitergeführt werden. Für die anderen Betriebe, die nicht im Kulturprogramm sind, werde ein neues Unterstützungsprogramm erarbeitet. «Wichtig ist hier die Abstimmung mit den Massnahmen des Bundes», so die Regierung.

Gemäss der Basler Regierung werden die vom Bundesrat erlassenen milderen Massnahmen vor dem Hintergrund einer bedenklichen epidemiologischen Entwicklung nicht ausreichen. Es sei absehbar, dass der Bundesratsentscheid nur einen Zwischenschritt zu konsequenteren Massnahmen darstellen werde.

Um den gegenwärtig rapiden Anstieg der Corona-Fallzahlen zu brechen, brauche es eine hohe Impfquote in Kombination mit einer konsequenten Maskentragpflicht. Das Tragen der Masken habe sich bewährt und könne den durch die Impfung hergestellten Schutz nochmals erhöhen. Der Regierungsrat spricht sich deshalb dafür aus, im nächsten bundesweiten Massnahmenpaket in gewissen Bereichen eine 2G-Pflicht inklusive Maskentragpflicht einzuführen.

Grenznähe erfordert abgestimmte Massnahmen

Auch im Hinblick auf die Situation in Baden-Württemberg und im Elsass erscheint es dem Regierungsrat richtig, die geltende kantonale Regelung beizubehalten. Bei niedrigeren Inzidenzen gelten dort strengere Massnahmen. «Basel soll aber nicht Ausweichdestination für Einkäufe und Freizeitaktivitäten von Menschen aus Frankreich und Deutschland werden», so die Basler Regierung. Nicht zuletzt solle vermieden werden, dass eine zu hohe Diskrepanz der jeweiligen Regelungen und Fallzahlen die Grenzgängerthematik wieder in den Fokus rücke.


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