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01.10.2022

Drei Tage frei bei einem Vollzeitpensum?

Die 4-Tage-Woche aus betrieblicher und rechtlicher Sicht

Immer mehr Gastronomie- und Hotelbetriebe setzen auf zeitgemässe Arbeitsmodelle. Warum lohnt sich eine 4-Tage-Woche? Was muss bei der Umsetzung aus betrieblicher Sicht und rechtlicher Situation beachtet werden?

In der heutigen Zeit des Fachkräftemangels sind innovative Massnahmen wie die 4-Tage-Woche gefragt. Diese ermöglicht (noch) eine differenzierte Positionierung als attraktiver und innovativer Arbeitgeber. Ein zusätzlicher freier Tag ermöglicht eine höhere Flexibilität und damit eine bessere Vereinbarung zwischen Beruf und Privatleben.

Die Mitarbeitenden werden stärker an die Unternehmung gebunden, was sich positiv auf die Fluktuation auswirkt. Zudem sind die Mitarbeitenden auf der Arbeit erholter, motivierter und durch das Wegfallen der Zimmerstunde auch konzentrierter. Dies fördert die Produktivität.

Bei der konkreten Umsetzung gibt es diverse Möglichkeiten. Eine basiert auf dem Modell der 25hours Hotels: Während vier Tagen arbeiten die Mitarbeitenden täglich in 9-Stunden-Schichten mit 45 Minuten Pause. Werden mehr als 36 Stunden pro Woche gearbeitet, wandern diese auf ein Überstundenkonto, das am Ende des Jahres auf null gesetzt wird.

Die zweite Möglichkeit besteht darin, die wöchentliche Soll-Zeit von 42, 43,5 oder 45 Stunden auf vier statt fünf Tage zu verteilen. Rechtlich muss eine elfstündige Nachtruhe eingehalten werden, und Arbeitsbeginn und -ende müssen innerhalb von 14 Stunden liegen. Nicht angewendet kann dieses Model bei Jugendlichen sowie schwangeren und stillenden Frauen im Vollzeitpensum. Die Aufzählung der zu beachtenden rechtlichen Grundsätze ist nicht abschliessend.

Aus betrieblicher Sicht gilt es, die Öffnungszeiten, Arbeitsprozesse, Schichten und Organigramme zu überdenken. Können Öffnungszeiten verkürzt und Schichten zusammengelegt oder gestrichen werden? Können Synergien genutzt und Aufgaben an andere Abteilungen delegiert werden? Muss das Organigramm angepasst werden, um die Stellvertretungen sicher zu stellen?

Bei der Umsetzung kann es sich lohnen, klein anzufangen, etwa mit einem Pilotprojekt in einer Abteilung. Wichtig dabei: Eine aktive Kommunikation und Transparenz, um Unmut und Neid zu verhindern. Zudem ist die 4-Tage Woche nicht für alle Mitarbeitenden geeignet. Idealerweise lässt man ihnen die Wahl.

Rebekka Stutz und Désirée Schenkel
Unternehmensberatung, Gastroconsult Bern

Rebekka Stutz und Désirée Schenkel. gastroconsult.ch


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