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29.09.2023

Konkrete Massnahmen müssen KMU-verträglich sein

Klimaschutzstrategie 2037 des Regierungsrats

Der Gewerbeverband Basel-Stadt begrüsst, dass der Regierungsrat mit der Klimaschutzstrategie 2037 eine Grundlage für konkrete Klimaschutzmassnahmen gelegt hat. Im nächsten Schritt geht es nun darum, die entsprechenden Massnahmen gewerbefreundlich und Hand in Hand mit der Wirtschaft auszugestalten.

Der Basler Regierungsrat hat die Ziele der Klimaschutzstrategie «Netto-Null 2037» vorgestellt. Vor dem Hintergrund des klaren Entscheids der Basler Stimmbevölkerung für den Gegenvorschlag zur Klimagerechtigkeitsinitiative bedürfen die nun formulierten Ziele einer kritischen Betrachtung. Entscheidend sind die Massnahmen, die daraus abgeleitet werden. Diese müssen KMU-verträglich sein.

Im Handlungsfeld Mobilität soll es zu einer konsequenten Dekarbonisierung kommen. Insgesamt soll die Mobilität laut Regierung sinken. Die Anzahl Autos in der Stadt soll reduziert werden. Der GVBS hat hier grosse Fragezeichen bei den konkreten Zielwerten. Sie werden nicht ohne strenge Massnahmen zu erreichen sein. Anzustreben ist nicht ein System von Geboten und Verboten, sondern ein Anreizsystem. Zudem sind Technologieverbote zu vermeiden.

Im Weiteren gilt es sicherzustellen, dass die Strasseninfrastruktur nicht derart stark zugunsten des Fuss- Velo- und öffentlichen Verkehrs zurückgebaut wird, dass Blaulichtorganisationen behindert werden und das Gewerbe seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann. Insgesamt dürfen die zu ergreifenden Massnahmen nicht einseitig zulasten der KMU gehen. Diese sind auf eine gut ausgebaute Strasseninfrastruktur angewiesen.

Im Handlungsfeld Gebäude besteht Potenzial bei der Photovoltaik. Zu Bedenken gilt es allerdings, dass das Tempo zur Zielerreichung angesichts des Arbeitskräftemangels allenfalls reduziert werden muss. Im Kampf gegen den Arbeitskräftemangel in den handwerklichen Berufen – welche die Klimaschutzstrategie am Ende umsetzen müssen – hat der Gewerbeverband eine Handwerkskampagne lanciert. Ziel ist es, mehr Lernende, mehr Frauen sowie mehr Quereinsteiger in die handwerklichen Berufe zu bekommen.

Im Handlungsfeld Wirtschaft geht es um die Steigerung der Energieeffizienz und die Umsetzung der sogenannten Kreislaufwirtschaft. Viele Unternehmen haben diesen Weg bereits eingeschlagen. Andere verharren noch an der Seitenlinie, bis die konkreten, von der Regierung verordneten Massnahmen bekannt sind. Deswegen geht es nun darum, diese möglichst bald zu kommunizieren, um für die Wirtschaftsakteure Planungssicherheit zu schaffen. So oder so sind die Massnahmen KMU-verträglich auszugestalten. Es darf nicht sein, dass das Gewerbe die Hauptlast tragen muss.

In den Handlungsfeldern Energieversorgung und Entsorgung unterstützt der GVBS die Ziele der Regierung und weist darauf hin, dass hier insbesondere die staatlichen Unternehmen und die Verwaltung selbst gefordert sind. Der GVBS fordert die Regierung auf, bei den betroffenen staatlichen Unternehmen und in der Verwaltung die zur Zielerreichung weiteren notwendigen Schritte einzuleiten.

Im Handlungsfeld Bauen schliesslich muss der Kanton aus Sicht des GVBS seine Vorbildfunktion wahrnehmen. So gilt es beispielsweise im Submissionswesen sicherzustellen, dass die Nachhaltigkeit von Investitionen garantiert wird. Das bedeutet: Es darf nicht in erster Linie der Preis ausschlaggebend sein, obwohl natürlich mit dem Steuerfranken sorgsam umzugehen ist. Aspekte wie die regionale Nähe sollen noch stärker berücksichtigt werden. So bleibt einerseits die Wertschöpfung in der Region, andererseits wird den Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit stärker Rechnung getragen. Im Zweifel ist regionalen Unternehmen der Vorzug zu geben.

Insgesamt gilt es festzuhalten, dass die formulierten Ziele überaus ambitioniert sind. Sie können – wenn überhaupt – nur gemeinsam und in enger Kooperation mit der Wirtschaft erreicht werden. Deswegen sind die konkreten Massnahmen zur Zielerreichung so gewerbefreundlich wie nur irgend möglich umzusetzen.

Zudem gilt es, Zielkonflikte zu vermeiden. Ein möglicher Zielkonflikt ist beispielsweise die Forderung nach möglichst zeitnahen und flächendeckenden energetischen Sanierungen im Gebäudebereich, welche mit den Vorgaben des Wohnschutzgesetzes in Konflikt stehen, weil der Weitergabe der entstehenden Kosten an die Mieterschaft enge Grenzen gesetzt sind. In solchen Fragen muss die Regierung klare Prioritäten setzen. Diese müssen aus Sicht des GVBS bei der Wirtschaft liegen.


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