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19.04.2024

Draussen länger wirten: So erhalten Sie die Bewilligung

Eine Anleitung in fünf Schritten

In einigen Stadtgebieten Basels sind neu längere Öffnungszeiten der Aussengastronomie bewilligungsfähig. Wie Sie vorgehen müssen, um möglichst rasch davon zu profitieren.

Der Regierungsrat hat die Grundlagen geschaffen, dass in ausgesuchten Gebieten (Birsig-Parkplatz, Weber-, Ochsen- und Utengasse, Meret-Oppenheim-Platz, Bahnhof SBB, Badischer Bahnhof, Bahnhof St. Johann, Voltaplatz, Erasmusplatz) längere Boulevardöffnungszeiten bewilligungsfähig sind. Zudem gab es in der Innenstadt Änderungen beim LESP, was einigen Betrieben ebenfalls ermöglichen wird, draussen länger zu öffnen (resp. die Bewilligung dafür zu erhalten).

Um eine Bewilligung zu erhalten, müssen die Betriebe ein Baubegehren einreichen. Informationen finden Sie auf der Website des Bau- und Gastgewerbeinspektorats (bgi.bs.ch) unter «Baubewilligungsverfahren».

Erster Schritt: Formular «Bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen»
https://www.bgi.bs.ch/baubewilligungsverfahren/baubegehren-einreichen.html
Alternativ können Sie auch das OBG zum Erfassen verwenden.

Auf Seite 1
«Bezeichnung des Vorhabens»: Verlängerung der Öffnungszeiten im Aussenbereich
«Bemerkungen»: Antrag auf der Grundlage eines Boulevardplans

Auf Seite 2
Unter Links zu Anhängen, Anhang B herunterladen.

Auf Seite 6
Auszug aus dem Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung (ÖREB-Kataster mit Anhang A) herunterladen.

Zweiter Schritt: Formular «Anhang B, Gastgewerbe und gastgewerbeähnliche Betriebe»
Hinweis: Nichts anderes anklicken als folgend erwähnt.

Auf Seite 1
«Betriebsart» angeben und unter «Bemerkungen» Verlängerung von Öffnungszeiten im Aussenbereich

Auf Seite 6
Neue Öffnungszeiten angeben (zulässiges Maximum an Öffnungszeiten: Sonntag bis Donnerstag von 6 bis 24 Uhr sowie Freitag und Samstag von 6 bis 1 Uhr.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Verlängerung der Öffnungszeiten im Aussenbereich, möglicherweise auch eine Verlängerung für die Öffnungszeiten im Innenraum beantragen müssen. Die Öffnungszeiten aussen dürfen nicht früher beginnen oder länger dauern als die Öffnungszeiten im Innenbereich – ausser es gibt keinen Innenbereich, wie z.B. bei Buvetten.

Falls Sie aufgrund der Verlängerung der Öffnungszeiten im Aussenbereich auch eine Verlängerung der Öffnungszeiten im Innenbereich benötigen, sind auf der Seite 5 im Anhang B die Themen «Musik» und «Lärmgutachten» auszufüllen.

Dritter Schritt: Baubegehren einreichen
Alle Formulare mit Anhang vierfach ausdrucken und einreichen.

Vierter Schritt: Anpassung Betriebsbewilligung
Auf der Grundlage des bewilligten Baubegehrens (in der Regel drei Monate nach Einreichung)

Formular herunterladen
https://www.bgi.bs.ch/dam/jcr:7d617410-aeff-4a0a-96c7-0fe207dba0aa/170-202-aenderung-betriebsbewilligung_2020_05.pdf

Feld D ankreuzen und mit den notwendigen Unterlagen (gemäss Seite 4) einreichen.

Fünfter Schritt: Anpassung Nutzungsbewilligung Allmend
Abschliessend ist eine Nutzungsbewilligung für die Allmend nötig. Diese kann gemäss Vorgabe des Bauentscheids über ein Meldeverfahren unter Tiefbauamt Basel-Stadt - Antrag zur Nutzung einer Boulevardfläche (bs.ch) beantragt werden.

Alle Angaben ohne Gewähr.


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