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08.05.2025
Beherbergung erhält Planungssicherheit
Mehrwertsteuer-Sondersatz soll verlängert werden
Der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen soll über 2027 hinaus fortgesetzt werden. Das hat der Nationalrat entschieden, nachdem der Ständerat bereits im März Ja gesagt hatte. Mit seiner heutigen Zustimmung bekräftigt der Nationalrat den hohen Stellenwert des Sondersatzes. Er ist zentral für die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus. Jetzt ist der Bundesrat am Zug: Er muss rasch den Prozess zur Gesetzesänderung anstossen, damit der reduzierte Satz ohne Unterbruch über 2027 hinaus weitergeführt werden kann.
Die Verbände des Tourismussektors zeigen sich erfreut und erleichtert, dass sich nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat klar für die Fortsetzung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 3.8 Prozent für Beherbergungsleistungen ausgesprochen hat.
Dieser Entscheid ist ein starkes Zeichen zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität des Schweizer Tourismus und bietet den Betrieben dringend benötigte Planungssicherheit – insbesondere vor dem Hintergrund einer instabilen geopolitischen Lage.
Es ist sehr erfreulich, dass auch der Nationalrat anerkannt hat, wie essenziell stabile Rahmenbedingungen für die langfristige Entwicklung des Tourismusstandorts Schweiz sind. Der reduzierte Satz ist dabei ein unverzichtbares Instrument.
Für einen resilienten Sektor
Obwohl sich die Beherbergung seit der Coronakrise über wachsende Logiernächtezahlen freuen kann, ist klar: Der Tourismus bleibt ein äusserst konjunktur- und wechselkursabhängiger Markt. Entwicklungen wie ein anhaltend starker Franken, zunehmende geopolitische Spannungen und eine sich fortsetzende Kostensteigerung, wirken sich direkt auf die Nachfrage aus. Deshalb ist es umso wichtiger, dass politische Entscheide nicht aufgrund kurzfristiger Trends, sondern im Sinne langfristiger Stabilität getroffen werden.
Argumente haben überzeugt
Die breite Zustimmung im Nationalrat zeigt, dass die sachlich fundierte und breit abgestützte Argumentation des Tourismussektors Gehör gefunden hat. Der Sondersatz wurde nicht als Privileg, sondern als das verstanden, was er ist: ein zentraler Pfeiler für die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit eines exportorientierten, aber standortgebunden Sektors.
Eine Anhebung des Satzes hätte den Tourismusstandort geschwächt und viele Regionen unter Druck gesetzt, insbesondere in den Berggebieten, wo die Wertschöpfung zu einem grossen Teil vom Tourismus abhängt.
Lückenlose Umsetzung
Mit dem heutigen Entscheid liegt der Ball nun beim Bundesrat. Es ist entscheidend, dass er rasch eine entsprechende Botschaft vorlegt, damit der parlamentarische Prozess rechtzeitig vor Ablauf der aktuellen Regelung Ende 2027 abgeschlossen werden kann. Die Verbände des Tourismussektors werden sich in jeder Phase des politischen Prozesses konstruktiv einbringen und mit Nachdruck für die Interessen der Beherbergungsbranche und des gesamten Tourismussektors eintreten.
- Deutjschland: Mehrwertsteuersenkung angekündigt
- Bundesrat will keinen Sondersatz für die Beherbergung
- Reduzierter Mwst-Satz ist essenziell für die Beherbergung

Bild: Hotelleriesuisse
Dossier: Mehrwertsteuer
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