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27.06.2025

Luzerner Tourismusabgabe soll markant steigen

Keine Lenkungswirkung auf Zweitwohnungen

Im Kanton Luzern soll der Tourismus breiter gefördert werden. Der Regierungsrat schlägt deswegen eine Erhöhung der Beherbergungsabgabe von 50 Rappen pro Logiernacht auf 1.10 Franken vor.

sda. Diese und weitere Änderungen im Tourismusgesetz hat der Regierungsrat zu Handen des Kantonsrats publiziert. Anlass dazu bildeten das neue kantonale Tourismusleitbild und Forderungen des Kantonsrats.

Heute wird die kantonale Beherbergungsabgabe zur Finanzierung des Tourismusmarketings verwendet. Das klassische Marketing, mit dem die Gäste direkt angesprochen werden, soll durch eine ganzheitliche Förderung ersetzt werden.

Genannt wurden dazu etwa die Entwicklung eines klimaverträglichen Angebots, die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Einheimischen, aber auch die Vernetzung und die digitale Transformation der auf viele, auch kleine Betriebe zersplitterten Branche.

1.3 Millionen Franken mehr Einnahmen

Dank der Erhöhung der Beherbergungsabgabe dürften die Mittel für die Tourismusförderung um 1,3 Millionen Franken auf 2.5 Millionen Franken zunehmen.

Neben der kantonalen Beherbergungsabgabe können die Gemeinden auch eine Kurtaxe zur Finanzierung touristischer Einrichtungen erheben. Davon machen rund 50 Gemeinden Gebrauch. Hier will der Regierungsrat die Vorgaben zur Pauschalabgabe von Zweitwohnungseigentümern den Gemeinden mehr Spielraum geben.

Keine Lenkungsabgabe

Verzichten will der Regierungsrat auf eine Lenkungsabgabe auf Zweitwohnungen. Das Problem der «kalten Betten» sei keine kantonale Herausforderung, heisst es dazu in der Botschaft. Sie betreffe vor allem die Gemeinde Flühli mit ihrem hohen Zweitwohnungsanteil.

Der Anteil des Tourismus an der Wirtschaftsleistung des Kantons Luzern beträgt vier Prozent. 2019 generierte er eine Wertschöpfung von 1.3 Milliarden Franken, über 12'000 Personen arbeiteten im Luzerner Fremdenverkehr. 2024 zählte der Tourismus im Kanton Luzern 2.4 Millionen Logiernächte, was einem neuen Höchststand entsprach.

Das teilrevidierte Tourismusgesetz soll auf den 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Die Jesuitenkirche in Luzern. Luzern Tourismus / Laila Bosco


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