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07.07.2025

Missbräuchliche Gebühren von Twint

Detailhändler zeigen Zahlungssystem bei der Weko an

Die Swiss Retail Federation wirft dem Zahlungsdienstleister «Twint» den Missbrauch von Marktmacht vor. Die Gebühren zulasten von Handels- und Gastronomiebetrieben seien unangemessen hoch. Der Verband hat deshalb bei der Wettbewerbskommission eine Anzeige eingereicht.

Mit dem Bezahlsystem Twint führten 2024 über 5 Millionen User mehr als 773 Millionen Transaktionen durch. Dies entspricht einem weiteren Wachstum gegenüber dem Vorjahr von über 30 Prozent. Detailhändler und andere Unternehmen kommen somit um diesen Zahlungskanal nicht mehr herum – der entsprechende Service wird von der Kundschaft vorausgesetzt.

Für die Vertragsunternehmen sind die Händlergebühren zu einer inakzeptablen Belastung geworden. Die von Twint 2025 erhobenen Gebühren sind regelmässig gleich hoch oder sogar höher als bei den Kreditkarten. Da die meisten Twint-Kunden aber ein Bankkonto statt einer Kreditkarte als Zahlungsmittel hinterlegt haben, müssten sich die Twint-Gebühren vielmehr am deutlich günstigeren Niveau der Debitkarten-Transaktionen orientieren.

Überhöhte Twint-Händlergebühren

Aus diesem Grund hat die Swiss Retail Federation eine umfangreiche Anzeige gegen Twint bei der Wettbewerbskommission eingereicht. Twint verstösst gemäss der Anzeige sowohl in Bezug auf den Missbrauch seiner relativ marktmächtigen Stellung als auch aufgrund unzulässiger Wettbewerbsabreden mit den Acquirern einerseits sowie zwischen den Eignerbanken von Twint andererseits gegen das schweizerische Kartellrecht.

«Die aufgrund dieses Missbrauchs überhöhten und wirtschaftlich nicht zu rechtfertigten Händlergebühren belasten in rechtswidriger Weise nebst dem Detailhandel auch zahlreiche weitere Branchen wie die Gastronomie», schreibt der Einzelhandelsverband.

Aufgrund der Anzeige seien die ungerechtfertigt hohen Händlergebühren für Twint-Transaktionen von der Weko auf marktkonforme Konditionen herabzusetzen. Dagmar Jenni, Direktorin der Swiss Retail Federation, sagt: «Dies stellt ein elementares Puzzleteil im Kampf für einen faireren Wettbewerb im Zahlungsverkehr dar – zum Nutzen der Unternehmen und der Kundschaft.»


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