Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.
24.07.2025
Kein Schadenersatz für Zürcher Bäcker
Bundesgericht hält Baustelle während sechs Monaten für zumutbar
Ein Bäcker forderte wegen einer sehr langen Baustelle vor dem Geschäft 170'000 Franken Entschädigung von der Stadt Zürich. Das Bundesgericht wies die Forderung ab.
Eine Baustelle vor seiner Bäckerei hatte für Reto «Zopf-Beck» Hausammann einen drastischen Besucherrückgang und einen entsprechenden finanziellen Schaden zur Folge. Deshalb stellte er ein Schadensersatzbegehren bei der Stadt Zürich über 170'000 Franken.
Das kantonale Verwaltungsgericht hatte die Forderung 2023 abgelehnt, worauf der Unternehmer ans Bundesgericht gelangte. Dieses wies nun die Beschwerde ab und brummte Hausammann Gerichtskosten von 2000 Franken auf.
Das Bundesgericht hatte bereits 2019 in zwei Leiturteilen festgehalten, dass bei Schadensersatzforderungen für Baustellen drei Faktoren entscheidend seien: Die Dauer, die Intensität der Immissionen sowie die Höhe der Umsatzeinbusse.
Nur wenn eine Baustelle über ein halbes Jahr dauere und besonders viel Lärm, Staub und Dreck verursache, sei eine Entschädigung möglich, wobei der Gesuchsteller laut Bundesgericht eine Umsatzeinbusse von 20 bis 30 Prozent belegen muss.
Das aktuelle Urteil bestätigt, dass Schadensersatzforderungen aufgrund von Beeinträchtigungen durch öffentliche Bauarbeiten nur unter sehr strengen Voraussetzungen gewährt werden.
- Baustellengeplagte KMU sollen Entschädigung erhalten
- Was kann ich tun, wenn vor meinem Betrieb gebaut wird?
- Auch das noch: Grossbaustelle in der Innenstadt
Dossier: Baustellen
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=9636
Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!