Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.
24.07.2025
Weko erreicht tiefere Interchange-Gebühren für Visa
Senkungen auch für Zahlungen mit Karten aus dem EWR
Die Wettbewerbskommission hat sich mit Visa im inländischen Präsenzgeschäft einvernehmlich auf einen durchschnittlichen Interchange Fee-Satz von 0.15% für Debitkartenzahlungen geeinigt und senkt erstmals die grenzüberschreitenden Interbanken-Entgelte für Zahlungen mit Debit- und Kreditkarten aus dem EWR.
Beim Bezahlen mit Karte fallen Gebühren wie die «Interchange Fee» an. Die Weko hat sich mit Visa darauf geeinigt, dass bei Zahlungen mit Schweizer Debitkarten an einem physischen Verkaufspunkt in der Schweiz eine durchschnittliche Interchange Fee von maximal 0.15% erhoben werden darf.
Je nach Händlerkategorie kommt entweder der Basissatz von maximal 0.2% oder der tiefere Satz für Güter des täglichen Bedarfs von maximal 0.12%, verbunden mit einer Obergrenze von 36 Rappen bei Beträgen ab 300 Franken, zur Anwendung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Zahlung mit der physischen Karte oder mit einer auf einem mobilen Gerät wie etwa einem Smartphone oder einer Smartwatch hinterlegten Karte erfolgt.
Für inländische Online-Zahlungen mit Debitkarten sinkt der aktuell zulässige Satz per 1. November 2025 von 0.31% auf 0.25%.
Schliesslich erwirkt die Weko erstmals in ihrer Praxis sowohl für Debit- als auch Kreditkarten eine Senkung der grenzüberschreitenden Interchange Fees. Wird eine Visa-Karte aus dem EWR bei einem Schweizer Händler eingesetzt, sinkt die Interchange Fee bei Debitkarten von aktuell 1% auf 0.2% und bei Kreditkarten von 1.15% auf 0.44%. Dies entlastet den Schweizer Handel jährlich um mehr als 10 Millionen Franken.
Der Abschluss der Untersuchung gegen Visa erfolgt rund ein Jahr nachdem sich die Weko mit Mastercard auf eine vergleichbare Lösung geeinigt hatte. Der mit Visa vereinbarte Satz von 0.15% ist höher als der zugelassene Mastercard-Satz von 0.12%, dafür ist er im Gegensatz zur Regelung mit Mastercard auch bei Zahlungen mit mobilen Geräten anwendbar.
- Missbräuchliche Gebühren von Twint
- KMU leiden unter zu hohen Gebühren bei Debitkarten
- Sind Kreditkartenzuschläge möglich?

Dossiers: Kartelle | Kreditkarten
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=9637
Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!