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09.10.2025
Nachzahlungs-Chaos: Regierung will einheitliche Pauschale
Trinkgeld ist in Österreich sozialversicherungspflichtig
In unserem Nachbarland Österreich ist das Trinkgeld nicht steuer-, dafür aber sozialversicherungspflichtig. Mit einem neuen Gesetz sollen nun ab 2026 landesweit einheitliche Pauschalen für die Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder gelten.
Auf Trinkgeld ist in Österreich keine Steuer zu zahlen, jedoch ein Sozialversicherungsbeitrag. Durch die vielen bargeldlosen Zahlungen wurde in den letzten Jahren die Höhe der Trinkgelder in vielen Betrieben sichtbar, was zu teils hohen Nachforderungen der Sozialversicherungen führte.
Teilweise und regional unterschiedlich gibt es Pauschalen, um die Administration zu vereinfachen. Die österreichische Regierung will nun einheitliche Pauschalbeträge zur Berechnung der Sozialleistungen auf Trinkgeld ermöglichen.
Das entsprechende Gesetz passierte mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Neos und Grünen den Sozialausschuss. Einzig die FPÖ stimmte dagegen: Sie sieht in der Massnahme die «Einführung einer neuen Steuer».
Da Trinkgelder schwer zu erfassen sind, unterblieben die Sozialleistungen häufig. Ab 2026 sollen die Sozialversicherungen je nach Branche, Art der Tätigkeit und Arbeitszeitausmass unterschiedliche, aber österreichweit gültige Pauschalen festlegen, die dann als Obergrenze für Beitragsleistungen gelten.
Für das Hotel- und Gastgewerbe liegen bereits Vorschläge der Sozialpartner vor: Demnach soll die Pauschale für Beschäftigte mit Inkasso 65 Euro, 2027 dann 85 Euro und 2028 schliesslich 100 Euro monatlich betragen. Ohne Inkasso sind es zwei Jahre lang 45 Euro und danach 50 Euro. Ab 2029 ist eine Indexierung aller Pauschalen vorgesehen.
Verjährung für Nachforderungen vorgesehen
Zuständig für die Festlegung der Pauschalen ist – wie bisher – die Sozialversicherung. Bis es eine Neufestsetzung für den jeweiligen Wirtschaftszweig gibt, sollen aktuelle Pauschalen weitergelten. Für Nachforderungen sieht das Gesetz eine Verjährung vor, sofern bis Ende September nächsten Jahres für die betreffende Branche eine neue Pauschale festgesetzt wird.
Der Arbeitgeber soll den Beschäftigen Auskunft über geleistete Trinkgelder geben müssen. Verteilt er selbst das Trinkgeld, muss er bis Ende Februar 2026 seine Angestellten über den Verteilungsschlüssel informieren.
Die Regierungsparteien verweisen darauf, dass es Rechtssicherheit geben werde und die Pauschalen schon lange nicht mehr angepasst worden seien. Die FPÖ will hingegen die Pflicht zu Sozialleistungen aufheben, damit Trinkgeld als «persönliche Zuwendung» zu 100 Prozent bei den Empfängern bleibt.
Christoph Steiner, der FPÖ-Tourismussprecher, empfiehlt in einem Versand, künftig Trinkgeld vor dem Verlassen des Lokals ausdrücklich als «Schenkung» den Angestellten zukommen zu lassen.
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Dossiers: Sozialversicherungen | Trinkgeld
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