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24.01.2026
Lausanne unterstützt baustellengeplagte Geschäfte
Stadt trifft Vereinbarung mit den Gewerbetreibenden
Die Stadt Lausanne wird ab dem 1. Februar 2026 Geschäfte entschädigen, die von ihren Baustellen länger als drei Monate betroffen sind. Es gilt eine monatliche Obergrenze von 3000 Franken pro Geschäft.
«Die Stadtverwaltung ist sich der Herausforderungen bewusst, denen Unternehmen bei Bauarbeiten in der Nähe ihres Standorts gegenüberstehen, und schafft daher eine Subvention, um sie während dieser für die Entwicklung und Attraktivität der Stadt notwendigen Bauarbeiten zu unterstützen», heisst es in einer Mitteilung der Stadt Lausanne.
Die Hilfe betrifft alle Bauarbeiten, deren Bauherrschaft die Stadt Lausanne innehat. Die Massnahmen sind Teil einer Zusammenarbeit mit Vertretern der Geschäfte (SCCL, Trade Club und Gastro Lausanne) und setzen den seit mehreren Jahren bestehenden Dialog fort. Lausanne ist eine der ersten Schweizer Städte, die eine solche Regelung allgemein einführt.
Die jährlichen Kosten werden auf über 3 Millionen Franken geschätzt. Geschäfte, die nicht mehr als drei Verkaufsstellen in Lausanne betreiben und deren Tätigkeit länger als drei Monate durch eine Baustelle beeinträchtigt ist, können ab dem 1. Februar 2026 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 50% der monatlichen Miete erhalten, wobei es eine monatliche Obergrenze von 3000 Franken gibt.
Ergänzend zur direkten finanziellen Unterstützung verpflichtet sich die Stadt Lausanne, die Sichtbarkeit der betroffenen Geschäfte durch eine angemessene Beschilderung in Absprache mit ihnen zu verbessern.
Letzteres richtet sich an alle von den Baustellen betroffenen Unternehmen, auch an diejenigen, die keinen Anspruch auf die Subvention haben. Die Finanzierung und Organisation von Baumassnahmenpaketen durch die Stadt werden nach Abschluss der Arbeiten in Zusammenarbeit mit den betroffenen Geschäften und ihren Verbänden geregelt.
Zusammenarbeit und Dialog
Lausanne hat in den letzten Jahren den Dialog mit den Geschäftsinhabern intensiviert, was zu mehreren Vereinbarungen geführt hat. Die erste Vereinbarung ermöglichte die Verlängerung der Strassenbahnlinie bis zum Stadtteil Flon, die zweite einen Kompromiss zur Geschwindigkeitsbegrenzung und die dritte eine bessere Erreichbarkeit der Innenstadt, darunter die kostenlose Nutzung von P+R-Parkplätze am Samstag.
Darüber hinaus hat die Stadt den Lebensmittelgeschäften die Möglichkeit eingeräumt, Terrassen einzurichten. Die Gebühren für Terrassen von Gastronomiebetrieben wurden um 13% gesenkt. Floristen dürfen den öffentlichen Raum vor ihrem Geschäft sogar kostenlos nutzen.
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Das Quartier Flon im Herzen von Lausanne. swiss-image.ch / Ivo Scholz
Dossier: Baustellen
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