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02.02.2016

Wie frei ist unser Arbeitsmarkt?

Liberalisierungsbedarf beim Arbeitsgesetz

Die Schweiz hat einen relativ liberalen Arbeitsmarkt, doch laufen wir Gefahr, diesen Standortvorteil zu verlieren. Statt Freiheiten abzubauen müssten wir alte Zöpfe abschneiden.

Ist der Arbeitsmarkt in der Schweiz flexibel? Im Vergleich zu Italien und Frankreich sicher. Doch so liberal wie in vielen angelsächsischen Ländern ist er nicht. Anlass zu echter Sorge bereitet vor allem, dass die Angriffe auf freiheitliche Regelungen zunehmen.

Obwohl sich das Schweizer Stimmvolk schon verschiedentlich überdeutlich für einen freien Arbeitsmarkt ausgesprochen hat und beispielsweise nichts von einem gesetzlichen Mindestlohn oder sechs Wochen Ferien für alle wissen wollte, fordern Gewerkschaften und ihre politischen Handlanger munter weitere Auflagen.

Eine Lohnpolizei soll in den Personalbüros herumschnüffeln. Der Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer soll ausgebaut werden. Staatliche Mindestlöhne werden nun einfach Kanton um Kanton eingeführt. Man redet von Geschlechterquoten in Verwaltungsräten und der noch einfacheren Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen.

Leider sind auch bürgerliche Kreise nicht dagegen gefeit, einschränkende Bestimmungen zu verlangen oder zu beschliessen, die in ureigene Kompetenzen von Unternehmen eingreifen. In ihrer Verblendung haben manche Beamte und Politiker das Gefühl, Arbeitgeber sollten nicht mehr selber entscheiden, wen sie einstellen.

Ein Blick ins Ausland zeigt: Länder mit stark reguliertem Arbeitsmarkt haben hohe Arbeitslosenquoten. Es gibt bestimmt viele Gründe, weshalb es auch bei uns mehr Personen ohne Beschäftigung gibt. Einer davon ist, dass unser Arbeitsmarkt zu wenig frei ist.

Seltsamerweise stellt kaum jemand Abrede, dass eine liberale Ordnung den wirtschaftlichen Erfolg eines Landes begünstigt. In den Niederungen der Politik setzt sich leider oft eine andere Sichtweise durch, wobei die Beweislast dann plötzlich bei denjenigen liegt, die die Freiheit verteidigen.

Als schädlich erweisen sich die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Sie nötigen viele Branchen, einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen. Arbeitgeberverbände müssen mit Gewerkschaften verhandeln, die sich der staatlichen Unterstützung bewusst und deshalb wenig kompromissbereit sind.

Der ursprüngliche Gedanken der Sozialpartnerschaft, Arbeitsbedingungen nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten einer Branche zu definieren, ist grossartig. Vom sozialen Frieden profitieren sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber. Nun verkommen Gesamtarbeitsverträge zu einem simplen Lohnkartell: Arbeitnehmer werden vor Konkurrenten aus dem In- und Ausland geschützt, die den gleichen Job gerne auch für ein kleineres Gehalt erledigen oder zum gleichen Lohn etwas länger arbeiten würden.

Den grössten Liberalisierungsbedarf gibt es beim Arbeitsgesetz, das einer modernen Dienstleistungsgesellschaft schlicht nicht gerecht wird, denn es wurde an den Schutzbedürfnissen von Fabrikarbeitern ausgerichtet. Nicht nur im Gastgewerbe gibt es je nach Wochentag, Jahreszeit, Veranstaltung oder Wetter zahlreiche kurzfristige Spitzenbelastungen, die zu bewältigen sein sollten, ohne das Gesetz zu ignorieren.

Niemand will Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum Umfallen schuften lassen. Das wäre auch aus Unternehmersicht kurzsichtig. Es spräche nichts gegen eine maximale Höchstarbeitszeit pro Jahr, solange die Flexibilität vorhanden ist, in einer einzelnen Woche auch 55 oder 60 Stunden zu arbeiten, wenn es der Betrieb erfordert. Höchstarbeitszeiten für eine "Kalenderwoche" festzulegen, ergibt nur für Lokomotivführer und ähnliche Berufe einen Sinn.

Auch die Regelungen für Nachtarbeit sind viel zu kompliziert. Bei Nachtarbeit darf die tägliche Arbeitszeit neun Stunden nicht überschreiten und muss mit Einschluss der Pausen innerhalb eines Zeitraumes von zehn Stunden liegen. Selbst wenn ein Arbeitnehmer nur gerade eine Stunde Nachtarbeit leistet, fällt er bereits unter diese Regelung!

Das Arbeitsgesetz definiert zudem mit 14 Stunden einen Arbeitszeitraum, in dem die Pausen, Überzeitarbeit und der Ausgleich ausfallender Arbeitszeit eingeschlossen ist. Bei den langen Zimmerstunden im Gastgewerbe ist auch dieser Zeitraum viel zu eng begrenzt.

Besonders problematisch sind die vorgeschriebenen Ruhezeiten. Zwischen dem Arbeitsende des Vortags und dem Arbeitsbeginn des neuen Tages müssen mindestens elf Stunden liegen. Mitarbeiter im Abendservice können so nicht beim Frühstück eingesetzt werden! Selbst viele Arbeitnehmer wünschen hier mehr Flexibilität, zum Beispiel um Schichten abtauschen zu können.

Das gilt auch für die Regelung, wonach Angestellte nicht mehr als sechs Tage am Stück arbeiten dürfen. Wieso soll es ausnahmsweise nicht möglich sein, zehn Tage am Stück zu arbeiten, sofern im Durchschnitt die Fünftagewoche eingehalten wird?

Völlig praxisfremd ist zudem die Regelung, wonach ein "halber Arbeitstag" längstens bis 14 Uhr dauern oder erst um 12 Uhr beginnen darf. Arbeitet eine Servicekraft die drei Stunden von 11.30 bis 14.30 Uhr und hat sie danach frei, so ist das nach Gesetz bereits ein ganzer Arbeitstag. Das ist lächerlich!

Wünschenswert wäre auch ein erleichterter Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung. Was spricht dagegen, dass statt rigider Arbeitszeitkontrollen eine Vertrauensarbeitszeit gilt, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einverstanden sind?

Maurus Ebneter


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