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16.02.2021

Kann ein Restaurant zu einer Betriebskantine werden?

Lastwagenchauffeure dürfen, Bauarbeiter noch nicht

Öffentlich zugängliche Restaurationsbetriebe sind behördlich geschlossen, während die Öffnung von Betriebs- und Schulkantinen erlaubt ist. Wir wollten wissen, unter welchen Voraussetzungen Restaurants Arbeitnehmende von Firmen bei sich bewirten dürfen.

Mit anderen Worten: Kann ein Lokal mit einer schriftlichen Vereinbarung und unter Einhaltung von Schutzmassnahmen zur Kantine für die Mitarbeitenden von Vertragsunternehmen werden? Der Rechtsdienst des Bundesamts für Gesundheit verneint dies – mit vorerst einer Ausnahme, nämlich Lastwagenchauffeuren, die auf dem Parkplatz eines Restaurants übernachten.

Hier ist der wichtigste Teil der Antwort des BAG im Wortlaut:

Bezüglich Betriebskantinen, die nicht im Betrieb integriert sind, sondern zu einem Restaurationsbetrieb zählen, muss einerseits zwischen Betriebskantinen für Lastwagenchauffeure und anderseits Kantinen für andere Berufsleute unterschieden werden.

Betriebskantinen für Lastwagenchauffeure: Hier besteht die zulässige Praxis, wonach Restaurants als Betriebskantinen für Routiers offenstehen dürfen. Dabei müssen aber klare Vorgaben erfüllt sein. Nur Chauffeure, die auf dem Parkplatz übernachten, dürfen bloss abends in diesen Restaurants konsumieren. Es darf nicht mehr als ein Fahrer pro Tisch sitzen. Aufgrund der überschaubaren Anzahl von betroffenen Lastwagenlenkern ist dies aus epidemiologischer Sicht vertretbar. Aktuell stehen etwas über 50 Restaurants offen, die bei diesem Konzept mitmachen.

Betriebskantinen/Restaurants für Arbeiter und andere Angestellte: Die oben genannten Eckpunkte können nicht analog auf die Idee von «Betriebskantinen, die allen Angestellten offenstehen» übertragen werden. So lässt sich wohl weder der Kreis der Zutrittsberechtigten vernünftig einschränken, noch wären nur einige hundert Personen und wenige Restaurants betroffen. Damit würde der Wille des Verordnungsgebers unterlaufen. Daher ist die Öffnung von Restaurationsbetrieben als Betriebskantinen (ausser für Lastwagenfahrer) zurzeit verboten.

Gegenwärtig sind indes Diskussionen bei uns im Gange, ob Restaurants für ganz besondere Berufsgruppen wie Bauarbeiter, die vom Schliessungsgebot von Restaurationsbetrieben besonders betroffen sind, inskünftig eventuell Ausnahmen vorzusehen. Diese Diskussionen sind jedoch nicht abgeschlossen und ändern nichts an der aktuellen Situation.


Die Umwandlung in Kantinen ist also nicht möglich. Derweil sind Bauarbeiter und viele andere Berufstätige gezwungen, sich täglich in der Kälte oder in ihrem Auto zu essen. Wahrscheinlich dürfen sie dann im Frühling, wenn es nicht mehr so kalt ist, endlich in die warmen Gaststuben kommen.

Wo bleibt der schweizerische Pragmatismus? Wir versagen selbst bei der Lösung einfacher Probleme.


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