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17.05.2021

«Rechtsstaatlich höchst bedenklich»

Bundesgericht untersucht Berns zentrale Erfassung von Gästedaten

Die von der Berner Regierung beschlossene zentrale Datenbank für Restaurantbesuche beschäftigt das Bundesgericht. In Lausanne ist eine Beschwerde gegen den entsprechenden Passus der kantonalen Covid-19-Verordnung eingereicht worden.

sda. Gundekar Giebel, Mediensprecher der bernischen Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI), bestätigte auf Anfrage eine entsprechende Meldung auf der Online-Seite von «20 Minuten». Diese Beschwerde gebe es. Zum Inhalt und zum Urheber der Beschwerde konnte Giebel aber keine Angaben machen.

Laut «20 Minuten» handelte es sich um einen Anwalt aus Thun, von dem die Zeitung nur die Initialen angibt. Im Artikel steht, dieser Jurist halte die neue Berner Regelung, welche laut Giebel schweizweit einzigartig ist, für «rechtsstaatlich höchst bedenklich».

Der Kanton Bern dürfe nicht anordnen, dass die Daten von Restaurantgästen auf diese Weise gesammelt würden. Für diese Angelegenheit sei der Bund abschliessend zuständig. Auch fehle eine formell-gesetzliche Grundlage. Die zentrale Registrierung in einer Verordnung zu verankern, sei unzulässig und unverhältnismässig.

Seit dem 10. Mai müssen Restaurantbetreiber im Kanton Bern die Daten ihrer Gäste in eine neue, zentrale Datenbank eingeben. Zahlreiche Restaurantgäste erledigen dies allerdings selbst - mit Hilfe einer Handy-Applikation.

Auf dieser Applikation muss man sich zuerst registrieren. Anschliessend reichen ein paar Klicks, um anzugeben, wann man im Restaurant X angekommen war und wann man ging.

Der Kanton Bern will möglichst lückenlos wissen, wer wann auf Restaurantterrassen sass, um im Fall einer Ansteckung mit dem Coronavirus die Arbeit des sogenannten Contact Tracings zu erleichtern, also der Rückverfolgung von Kontaktpersonen bei erkrankten Personen. Das Berner Contact-Tracing-Team kämpfte bisher oft mit Schwierigkeiten bei Restaurantbesuchern.

Wie GSI-Sprecher Giebel weiter sagte, ziehen die meisten bernischen Restaurantbetreibe beim Erfassen der Gästedaten mit. Allerdings wurde vor einigen Tagen bekannt, dass ein Kollektiv von Berner Gastronomen zu einem «Datenstreik» aufrief.

Das Kollektiv sei nicht bereit, einen «massiven, datenschützerisch äusserst bedenklichen Einschnitt in die Privatsphäre unserer Gäste zu akzeptieren», stand in einer Mitteilung des Kollektivs. Es brauche das Erfassen von Kontaktdaten als Mittel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Doch müsse das System verbessert werden.

Das Bundesgericht in Lausanne befasst sich mit einer Beschwerde gegen eine zentrale Datenbank für Restaurantbesuche. bger.ch


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