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29.04.2021
Mit der Kontaktdatenerhebung hapert es
Hohe Bedeutung für das Contact-Tracing
Die Basler Behörden kontrollieren in den Restaurationsbetrieben regelmässig die Einhaltung des aktuell geltenden Schutzkonzepts. Ein kurzer Austausch ergab, dass die Regeln mehrheitlich eingehalten werden. Es gibt jedoch einen Schwachpunkt.
Die Kontrollen des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt zeigen, dass sich fast alle Restaurationsbetriebe Mühe geben, die Corona-Auflagen einzuhalten. Vereinzelt mussten Anpassungen in der Bestuhlung vorgenommen werden. Auch liegt nicht überall das aktuelle Schutzkonzept unterzeichnet vor.
Weniger gut sieht es hingegen bei der Vorschrift der Kontaktdatenaufnahme aus. Es gibt mehrere Fälle, wo die Kontaktdaten nicht, fehlerhaft oder nicht lückenlos aufgenommen wurden. Für ein effizientes Contact-Tracing werden diese Daten aber benötigt.
Die Behörden haben uns mitgeteilt, dass sie damit begonnen haben, Ermahnungen auszusprechen. Sollte im Wiederholungsfalle festgestellt werden, dass die Daten weiterhin nicht korrekt erhoben werden, wird eine Bussenverfügung beantragt.
Zur Erinnerung: Wie man Kontaktdaten richtig erhebt
Gastrominnen und Gastronomen müssen die Kontaktdaten von jedem Gast erheben. Davon ausgenommen sind Kinder, die mit ihren Eltern anwesend sind.
Sie haben die anwesenden Personen über die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme durch die zuständige kantonale Stelle zu informieren sowie über deren Kompetenz, eine Quarantäne anzuordnen, wenn es Kontakte mit an Covid-19 erkrankten Personen gab.
Kontaktdaten können insbesondere über Reservations- oder Mitgliedersysteme oder mittels Kontaktformular erhoben werden. Wie empfehlen die Apps Mindful und Clubsafely. Es sind folgende Daten zu erheben: Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer, Tisch- oder Sitzplatznummer.
Die Betreiber müssen die Vertraulichkeit der Kontaktdaten bei der Erhebung und die Datensicherheit namentlich bei der Aufbewahrung der Daten gewährleisten. Sie haben durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Korrektheit der erhobenen Kontaktdaten gewährleistet ist.
Die Kontaktdaten müssen zwecks Identifizierung und Benachrichtigung ansteckungsverdächtiger Personen der zuständigen kantonalen Stelle auf deren Anfrage hin unverzüglich in elektronischer Form weitergeleitet werden.
Sie dürfen zu keinen anderen Zwecken bearbeitet werden, müssen bis 14 Tage nach dem Besuch des Betriebs aufbewahrt und anschliessend sofort vernichtet werden.
- Das Schutzkonzept ab 19. April 2021 ist da
- Vorsichtige Lockerung: Restaurants dürfen Terrassen öffnen
- Unkomplizierte Ausdehnung: Mehr Platz für Gastronomie im Freien
Dossier: Pandemie
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