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20.07.2012

Behörden unterliegen einem gewaltigen Irrtum

L-Bewilligungen für Tänzerinnen haben eine hohe Schutzwirkung

Der Bundesrat will das sogenannte Cabaret-Tänzerinnen-Statut aufheben. Dabei hat sich dieses bestens bewährt. Kaum eine Branche ist so stark reglementiert und überwacht wie die Cabarets. Vollzugsschwierigkeiten in einzelnen Kantonen dürfen kein Anlass sein, einen in sich funktionierenden Wirtschaftszweig abzustrafen.

Gemäss Vernehmlassungsbericht wird die geplante Abschaffung des Tänzerinnen-Statuts vor allem mit einer fehlenden Schutzwirkung begründet. Nichts ist falscher als das. Die Aufhebung wird die Lage der Tänzerinnen aus Drittstaaten in der Schweiz keineswegs verbessern – ganz im Gegenteil!

Die bestehende Regelung bietet eine beinahe schon einmalige Rechtssicherheit – sogar verglichen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen für Inländer und Arbeitnehmer aus dem EU- und ETFA-Raum. Die ASCO hat zusammen mit den Behörden und Frauenorganisationen einen Musterarbeitsvertrag ausgearbeitet, welcher in mehr als einem Dutzend Sprachen vorliegt.

Im Vertrag sind die Entlöhnung, die Arbeitszeiten und Ruhetage klar geregelt, ebenso die Form der Lohnauszahlung, die Unterbringung der Tänzerinnen, die Kosten der medizinischen Untersuchung bei der Einreise, die Rückerstattung der Reisekosten, die Höchstsätze für Vermittlungsprovisionen, eine durch den Arbeitgeber zu bezahlende Krankenversicherung sowie die Krankentaggeld- und Unfallversicherungen.

Die Tänzerinnen, meist junge Frauen unter 25, verdienen brutto zwischen 4700 und 7500 Franken pro Monat. Diese Tatsache ist leider wenig bekannt, weil man immer nur vom Mindest-Nettolohn redet, der in den meisten Kantonen 2300 Franken beträgt. Hier sind nicht nur Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch die Quellensteuern, die Zimmermiete, die Krankenversicherung und Agenturgebühren bereits abgezogen.

Ein Hintergedanke der geplanten Abschaffung des Tänzerinnen-Statuts ist, dass der Zustrom von Tänzerinnen aus Drittstaaten versiegen soll. In der Realität werden jedoch vermehrt Frauen aus diesen Ländern mit einem Touristenvisum oder illegal in die Schweiz einreisen. Das Einschleusen von Frauen aus Osteuropa, Afrika und Südamerika über Schengen-Länder wie Polen, Slowenien, Griechenland oder Spanien ist leider bereits heute Alltag. Ohne Arbeitsbewilligung werden diese Frauen in den Untergrund gedrängt.

Absurderweise könnte die Abschaffung des Tänzerinnen-Statuts dazu führen, dass die gepflegte erotische Unterhaltung in der Schweiz nahezu verunmöglicht wird, während die Strassenprostitution, welche für die Frauen unabhängig vom Herkunftsland ein wesentlich grösseres Gefahrenpotenzial birgt, immer mehr legalisiert und von Seiten der Politik gar unterstützt wird.

Der Staat verdient kräftig mit

In der Schweiz gibt es rund 200 konventionelle Cabarets mit gut 2000 Arbeitsplätzen. Die Betriebe erzielen einen Umsatz von etwa 220 Millionen Schweizer Franken. Sie zahlen Löhne und Gagen in der Höhe von 100 Millionen Franken pro Jahr. Nur schon die AHV-Beiträge belaufen sich auf über 11 Millionen Franken pro Jahr. Dabei beziehen die meisten Cabaret-Tänzerinnen gar nie eine Rente!

Auch sonst verdient der Staat kräftig mit: Die Tänzerinnen mit L-Bewilligung bezahlen pro Jahr Quellensteuern im Betrag von rund sieben Millionen Franken. Darin nicht enthalten sind die Lohnsteuern der übrigen Mitarbeiter und die Gewinnsteuern der Unternehmen.

Ausserdem liefern die Cabaret-Betreiber pro Jahr rund 13 Millionen Franken Mehrwertsteuer und drei Millionen Franken Gebühren ab. Von den Cabarets direkt abhängig sind verschiedene Lieferanten; dazu gehören mehrere Dutzend Vermittlungsagenturen und Getränkehändler.

Cabarets sind ein wichtiger Bestandteil des gastronomischen und touristischen Angebots. Sie erfüllen nach wie vor ein zeitgemässes Bedürfnis, unter anderem auch von internationalen Geschäftskunden. Nicht umsonst werden in Kantonen wie Zürich, Genf, Basel oder Bern noch immer L-Bewilligungen für Artistinnen aus Drittstaaten erteilt!


Nein zur Abschaffung des Tänzerinnen-Statuts!
Ein Kommentar von Jürg König, Präsident ASCO

Das Tänzerinnen-Statut muss beibehalten werden. Sonst gibt es nur Verlierer: die Frauen, die Gastronomen, unsere Gäste, den Wirtschafts- und Tourismusstandort, die Finanzen der öffentlichen Hand und die Gesellschaft.

Wir sind über die geplante Aufhebung des Tänzerinnen-Statuts äusserst besorgt. Selbstverständlich nehmen wir an der Vernehmlassung mit einer prägnanten Stellungnahme teil. Auch sonst tun wir alles, damit Cabaret-Tänzerinnen aus Drittstaaten weiterhin L-Bewilligungen erhalten. Denn ein Wegfall dieser Bewilligungen hätte verheerende Folgen:

Die Lage der Frauen verschlechtert sich massiv.
Illegale Einwanderung und Erwerbstätigkeit werden zunehmen. Das begünstigt kriminelle Strukturen, Menschenhandel und Zwangsprostitution. Die Frauen werden in den Untergrund oder in Scheinehen gedrängt.

Der Fortbestand der Cabaret-Branche ist gefährdet.
Die klassischen Cabarets sind ein wichtiger Bestandteil des gastronomischen und touristischen Angebots – gerade auch in den wichtigsten Wirtschaftsstandorten der Schweiz! Es braucht seriöse Anbieter erotischer Unterhaltung.

Bund, Kantone und Sozialwerke verlieren Einnahmen.
Cabarets und ihre Mitarbeiter/innen liefern Sozialversicherungsbeiträge, Gebühren sowie Steuern auf Löhnen, Umsätzen und Gewinnen in zweistelliger Millionenhöhe ab.

Tänzerinnen und Cabaret-Betreiber werden diskriminiert.
Tänzerinnen aus Drittstaaten werden gegenüber anderen Inhabern von L-Bewilligungen einseitig benachteiligt. Sie werden künftig illegal und unter bedenklichen Bedingungen in der Schweiz tätig sein.

Wir sind bereit, Hand zu bieten für eine Verbesserung und Intensivierung der Kontrollen, von denen letztlich alle Beteiligten profitieren. Wir sind nicht nur dazu bereit – wir fordern diese Intensivierung schon lange! Von einer Abschaffung würden nur kriminelle Banden profitieren, die Frauen einschleusen und brutal ausbeuten. Darum: Nein zur Abschaffung des Tänzerinnen-Statuts!


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