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22.03.2013

Ständerat will keinen Alkoholverkauf in der Nacht

Mindestpreise im Kampf gegen Exzesse

Der Ständerat hat ein Verbot von Alkoholverkäufen im Detailhandel zwischen 22 und 6 Uhr befürwortet. Im Kampf gegen Exzesse soll der Bundesrat Mindestpreise für Alkohol erlassen. Das neue Alkoholgesetz geht nun an den Nationalrat.

sda. Das nächtliche Verkaufsverbot für Alkohol trifft neben dem Detailhandel auch Pizzakuriere und das Gastgewerbe, denen Auslieferung und Verkauf über die Gasse untersagt sind. Vergeblich machte Karin Keller-Sutter (FDP/SG) darauf aufmerksam, dass diese Massnahme "eine Gesamtbevormundung der Bevölkerung" sei und weit über den angepeilten Jugendschutz hinausziele.

Die meisten Störungen der öffentlichen Ordnung durch Betrunkene geschähen nun einmal in der Nacht, hiess es im Rat. Die dauernde Verfügbarkeit des Rauschmittels stelle nach Ansicht der am meisten von dem Phänomen betroffenen Städte das Hauptproblem dar. Dass gerade Jugendliche den Alkohol einfach vor der Sperrstunde bunkern könnten, ist dem Rat bewusst.

Auf das vom Bundesrat vorgeschlagene Verbot von "Happy Hours" und anderen Sonderangeboten für Spirituosen sowie die zeitliche Einschränkung solcher Angebote bei Wein und Bier verzichtete der Rat indessen.

Mit Mindestpreis gegen jugendliches Kampftrinken

Jugendlichem "Komasaufen" vorbeugen will der Rat insbesondere mit einem Mindestpreis für Alkohol. Auf Antrag der Ratslinken autorisierte er den Bundesrat gegen dessen Willen und entgegen dem Kommissionsantrag mit der Festlegung dieses Mindestpreises. Die Jugend sei am ehesten am üblicherweise schmalen Geldbeutel zu packen, sagte Christian Levrat (SP/FR).

Der in der Kommission noch gegen eine Preisverordnung eingestellte Peter Föhn (SVP/SZ) argumentierte, höhere Preise für ausländischen "Billigfusel" könnten dem heimischen Gewerbe nur nützen.

Die Alterslimiten für die Abgabe beliess der Ständerat bei 18 Jahren für Spirituosen und 16 Jahren für Wein und Bier. Um sie auch durchzusetzen, stimmte er einer Gesetzesgrundlage für Testkäufe durch Jugendliche zu.

Allerdings änderte er den Bundesratsvorschlag dahingehend ab, dass Unternehmen ins Recht gefasst werden. Urs Schwaller (CVP/FR) begründete seinen Antrag mit der drohenden Kriminalisierung von Verkäuferinnen und Serviceangestellten. In der Eile sei schnell einmal ein Fehler passiert.

Die genaue Formulierung des neuen Passus muss noch gefunden werden. Die Bussandrohung für Verstösse geht bis zu 40'000 Franken. Auch unter 18-Jährige, die jüngere Gefährten mit für sie noch unerlaubten Getränken versorgen, sollen bestraft werden.

In den anderen Punkten des neuen Alkoholhandelsgesetzes folgte der Erstrat dem Bundesrat. So lockerte er Restriktionen bei der Werbung leicht. So darf in der Schnapswerbung auch die Sonne zu sehen sein. Spirituosenwerbung am TV bleibt aber tabu.

Steuersystem geändert

Beim ersten Teil des Alkoholgesetzes – dem Alkoholsteuergesetz – änderte die kleine Kammer das Steuersystem. Statt die tatsächlich hergestellte Menge Alkohol zu besteuern, gilt die sogenannte Ausbeutesteuer für die geschätzte Menge des Herstellungsprozesses. Damit sinkt die besteuerte Menge.

Das gebe der Schweizer Branche gleich lange Spiesse wie der Konkurrenz im Ausland, begründete Isidor Baumann (CVP/UR) den Schritt. Widmer-Schlumpf widersetzte sich mit dem Hinweis auf Steuerausfälle von bis zu 130 Millionen Franken im Jahr, da wegen internationaler Verträge auch Importe eingeschlossen werden müssten.

Den Steuersatz beliess die Kammer bei 29 Franken pro Liter reinen Alkohols. Ein linker Antrag hatte eine Anhebung auf 35 Franken gefordert.

In den anderen Punkten des Alkoholsteuergesetzes folgte der Rat dem Bundesrat. So wird die eidgenössische Alkoholverwaltung abgeschafft und in die Eidgenössische Zollverwaltung integriert.

Die Arbeit wird dann mit 80 Vollzeitstellen bewältigbar sein. Heute zählt die Alkoholverwaltung noch 142 Vollzeitstellen. Ihr Profitzentrum alcosuisse wird privatisiert. Die Prävention wird gänzlich im Eidgenössischen Departement des Innern konzentriert. Weiter verzichtet der Bund auf 41 der bisherigen 43 Bewilligungsverfahren.

Der Wink mit der Flasche

Die Debatte im Ständerat entbehrte nicht gewisser Unterhaltungselemente. So zückte Levrat einige Phiolen alkoholisch-bunten Inhalts, die er für je zwei Franken gekauft hatte. Hannes Germann (SVP/SH) holte ein Schnapsfläschlein hervor und warnte, dass dieser einheimische Tropfen ohne Wechsel auf die Ausbeutesteuer gefährdet sei.

Nachdem sie sich nicht gescheut hatten, Worte wie "Kampfsäufer" in den Mund zu nehmen, gaben die Räte auch Jugendslang zum Besten. So war ihnen etwa "Vorglühen" für das Trinken vor dem eigentlichen Ausgang geläufig.


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