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18.12.2013
Luzerner Stadtrat will keine Ausgangszone
Politisch unerwünscht, rechtlich problematisch, nicht durchsetzbar
Der Luzerner Stadtrat ist gegen eine Ausgangszone, in welcher es mehr Nachtlärm geben dürfte. Er lehnt die Volksmotion "für eine lebendige und sichere Stadt" ab. Eine gute Durchmischung sei wichtig, argumentieren die Behörden. Abgesehen davon, wäre eine reine Ausgangszone nur schwer durchsetzbar.
Mit dem Mittel der Volksmotion will der lokale Wirteverband "Gastro Region Luzern" die Schaffung von Ausgangszonen erreichen, in denen eine höhere Lärmtoleranz und eine erleichterte Bewilligungserteilung gelten.
Solche Massnahmen lehnt der Luzerner Stadtrat lehnt ab, wie er in seiner Antwort schreibt. Die Ballung von Bars und Clubs sei historisch gewachsen, eigentliche Ausgangszonen seien weder deklariert noch rechtlich ausgeschieden. Die gute Durchmischung und eine lebendige Stadt seien sehr wichtig, argumentiert der Stadtrat.
Reine Arbeitszonen seien im Zentrum von Luzern politisch nicht gewünscht. Dem Ausgang die höhere Priorität einzuräumen als dem Wohnen und Arbeiten, erachtet der Stadtrat als "nicht zielführend, rechtlich problematisch und nicht durchsetzbar".
In den letzten Jahren haben sich verschiedene Gebiete in Luzern zu Hot Spots mit hoher Bar- und Clubdichte entwickelt. Nachtruhestörungen und Verschmutzungen im öffentlichen Raum nahmen zu. Gemäss Bau- und Zonenreglement sind in den betroffenen Strassenzügen Wohnungen sowie mässig störende Betriebe zulässig. Bei der gewerblichen Nutzung wird nicht unterschieden, ob es sich um einen ruhigen Betrieb wie etwa eine Buchhandlung oder um einen Gastbetrieb mit verlängerten Öffnungszeiten handelt.
Die Nutzungskonflikte zwischen feiernden Personen und Anwohnenden verschärften sich seit dem Rauchverbot zusätzlich, da sich nun vermehrt Gäste ausserhalb der Lokale aufhalten. Der Stadtrat gibt Gegensteuer und verweist auf verschiedene, seit 2008 umgesetzte Punkte, wie einer verstärkten Reinigung des öffentlichen Grundes, einer stärkeren Polizeipräsenz oder baulichen und präventiven Massnahmen.
Der Stadtrat will aber auch die privaten Gastronomiebetriebe in die Pflicht nehmen. Diese seien innerhalb und in unmittelbarer Umgebung ihrer Lokale für Immissionen ihrer Gäste verantwortlich. Die Stadt sei nicht bereit, mögliche Mehrkosten zu übernehmen, die aufgrund erhöhter nächtlicher Polizeipräsenz entstehen könnten.
Laut kantonalem Gastgewerbegesetz genügt die regelmässige Beeinträchtigung der Nachtruhe für die Verweigerung der Verlängerungsbewilligung. Dass dies nicht nur Theorie ist, sah man im Fall der Diskothek "Opera".
Der damit verbundene Bundesgerichtsentscheid führte dazu, dass die Stadt bei Gesuchen für verlängerte Öffnungszeiten eine restriktivere Haltung annahm. Bestehen bei einem Ausgehlokal Probleme, werden Bewilligungen auf ein Jahr oder einige Monate befristet, um so die Handhabung für eine Neubeurteilung zu haben.
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Dossiers: Lärmschutz | Nachtleben
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