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12.10.2015

Mehrkosten ohne Mehrwert

Die Verordnung zum revidierten Lebensmittelgesetz ist ein Monster

Die Revision des Lebensmittelgesetzes lief erfreulich. Die Vorstellungen des Bundes zur Umsetzung sind jedoch katastrophal.

Nach der Verabschiedung in den eidgenössischen Räten habe das Gefühl vorgeherrscht, dies sei "ein schlankes, gutes Gesetz", sagt Alois Gmür, Bierbrauer und Restaurateur in Einsiedeln und Nationalrat für den Kanton Schwyz. Umso grösser sei die Überraschung und Verwunderung gewesen, als aus der Bundesverwaltung die Verordnung zum Gesetz vorlag, erläutert er: "So geht es nicht", resümiert Gmür. Nun müsse, ähnlich wie bei der Swissness-Vorlage, öffentlicher Druck gemacht werden, um die Absicht des Gesetzes umzusetzen und nicht die Wünsche der Bundesverwaltung.

Adrian Amstutz, der im Gasthof Rothorn in Sigriswil hoch über dem Thunersee aufgewachsen ist und den Kanton Bern im Nationalrat vertritt, setzt noch eins drauf: "Diese Verordnung kann man nicht optimieren, sondern nur halbieren oder gleich verbrennen." Dass der Bund eine leidlich gute Gesetzesvorlage auf dem Verordnungsweg zu einem Monster machen will, verwundert Amstutz allerdings nicht: Zum einen liege das an einem "klaren Führungsdefizit im Bundesrat". Dieses Defizit habe zur Folge, dass die "Verwaltung ungerührt machen kann, was ihr passt". Zum anderen gebe es keinen vernünftigen Grund, vorauseilend EU-Recht zu übernehmen und es gar noch anzureichern mit "bundesbernischem Verwaltungsperfektionismus".

Nicht zuletzt bemängeln Amstutz und Gmür, dass mit der vorliegenden Verordnung das Gesetz zwar nicht umgesetzt wird, aber der Vollzugs¬aufwand explodiert und die Betriebe systematisch schikaniert werden – und zwar ohne wirklichen Nutzen für Konsumenten und Gäste.

Auch Urs Klemm, promovierter Lebensmittelchemiker und eine Kapazität hinsichtlich Lebensmitteln und Sicherheit, hat grösste grundsätzliche Bedenken. Man habe es hier nicht nur mit einem "Wechsel der Struktur der Verordnungen" zu tun, sondern auch mit einem "völligen Paradigmenwechsel mit der Abschaffung des Positivprinzips und den Toleranzwerten" sowie mit "materiellen Änderungen von teilweise erheblicher Tragweite".

Klemm kritisiert aber nicht nur, sondern macht auch konstruktive Vorschläge. Im Allgemeinen müsse bei der Gesetzgebung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen "Zurückhaltung geübt und auf Bestimmungen verzichtet werden, welche Mehrkosten, aber keinen Mehrwert für alle bringen". Im Speziellen schlägt Klemm vor:
- Sicherheit vor Schriftlichkeit
- Den Betrieb im Griff haben statt Alibi-Analysen
- Klare Spielregeln, keine Lotterie, auch für KMU
- Höchstwerte ja, aber übersichtlich und mit klarer Bedeutung
- Fairen, rechtsgleichen und wirksamen Vollzug
- Wahlfreiheit: Wer Zusatzinformationen will, zahlt für diese
- Keine Monopole, sondern Parallel-Importe

Dass der Bundesrat ein Einsehen hat, ist umso mehr zu hoffen, als es keine politischen Möglichkeiten gibt einzugreifen: Der Bund ist laut Auskunft seiner Juristen auf der Verordnungsstufe frei zu tun, was er für richtig hält. Bei der ähnlich verunglückten Swissness-Vorlage gibt es Anzeichen, dass er einlenkt. Im vorliegenden Fall ist es unverzichtbar.

Peter Grunder / GastroJournal


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