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12.01.2021

Forderung: ALMAIN 100%

Beitrag von Hans Jörg Zingg, El Paradiso Mountain Club, St. Moritz

Hans Jörg Zingg bezeichnet sich selbst als «Hüttenwirt», obwohl er einem Unternehmen vorsteht, das je nach Jahreszeit bis zu 70 Mitarbeitende beschäftigt. Gemeinsam mit seiner Frau Anja führt er den legendären «el paradiso Mountain Club» in St. Moritz. Er richtet sich in einem einen Offenen Brief an den Regierungsrat des Kanton Graubünden, den Gesamtbundesrat und den Präsidenten von GastroSuisse und wirft die Frage auf, ob die Behörden sich verfassungsmässig verhalten. Der Vollblutgastronom bringt die Idee einer Sammelklage und gar einer Volksinitiative ins Spiel.

Allegra geschätzter Herr Bundespräsident Parmelin, geschätzte Bundesrätinnen Amherd, Keller-Sutter und Sommaruga, geschätzte Bundesräte Berset, Cassis und Maurer

Bun Di geschätzte Regierungsräte des Kanton Graubündens Cavigelli, Caduff, Parolini, Peyer & Rathgeb

Allegra geschätzter Herr Platzer


Bevor ich unseren Unmut und unsere Forderung zu Ihren Entscheiden in Bezug auf die Führung unseres Landes und des Kanton Graubündens durch die Pandemie – sowohl als Bürger wie auch als Unternehmer – mitteile, stelle ich mich kurz vor: Mein Name ist Hans Jörg Zingg, ich bin 58 Jahre alt, seit 42 Jahren in der Gastronomie tätig und seit 23 Jahren gemeinsam mit meiner Frau Anja Zingg Hüttenwirt des el paradiso Mountain Club in St. Moritz sowie seit 2015 Geschäftsführer des Hotel Restorant Lej da Staz in Celerina.

In den zwei saisonal geführten Betrieben erwirtschaften wir mehrere Millionen Franken Umsatz und beschäftigen während den Öffnungszeiten ø 70 Mitarbeitende im Winter und ø 35 Mitarbeitende im Sommer. Unabhängig davon, dass wir vom Präsidenten des Verbandes GastroSuisse Casimir Platzer am 5. Januar 2021 aufgefordert wurden Ihnen direkt einen Brief zu schreiben, haben wir diverse Fragen und Forderungen an Sie und erwarten bis zum kommenden Mittwoch 13. Januar 2021 ein ausführliches Feedback als Bürger und Unternehmer.

Um was geht es:

Unsere Verfassung resp. unsere Gesetzgebung geben Ihnen das Recht, die ausserordentliche, resp. die besondere Lage auszurufen. Die Entscheide, welche Sie während dieser Zeit – zum Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft – fällen, sind von uns als Volk zu befolgen.

Gibt Ihnen unsere Verfassung jedoch auch das Recht, in Ihren Entscheiden einen Teil des Volkes – ganz klar und offensichtlich – willkürlich zu behandeln und viele Bürger sowie einen Teil der Wirtschaft in grosser Ungewissheit und Ungleichheit zu anderen Bürgern resp. anderen Unternehmen zu lassen?

Wir meinen nicht und sind überzeugt, dass Sie alle Entscheide rechtsstaatlich und selbst in einer Ausnahmesituation innerhalb unserer Verfassung fällen müssen.

Aus diesem Grunde meinen wir, dass Sie teilweise gegen unsere Verfassung Entscheide getroffen haben (z.B. Art. 8 und 9) und stellen daher folgende Forderungen an den Rechtsstaat Schweiz:

An den Bundesrat und an die Regierung des Kanton Graubündens:

1. Entschädigung von mindestens 100% der durch den behördlich angeordneten Lockdown entstandenen Schaden innerhalb der Gastronomie auf Stufe der Unternehmen rückwirkend seit dem ersten Tag der Einschränkungen.

2. Entschädigung von 100% der Gehälter sämtlicher Mitarbeitenden (Vollkostenrechnung) anstelle von 80% in der Kurzarbeit rückwirkend seit dem ersten Tag der Einschränkungen.

Sollte diese Forderung nicht zu 100% erfüllt oder verwässert werden, fordern / wünschen wir von unserem Verband GastroSuisse vertreten durch den Präsidenten Casimir Platzer folgendes:

3. Prüfung der Möglichkeit einer Sammelklage sämtlicher gastronomischen Betriebe gegen die Entscheide des Bundesrates resp. der Kantonsregierungen in Bezug auf die unserer Meinung verfassungswidrigen Entscheide und Entschädigungen.

4. Prüfung der Möglichkeit zur Lancierung einer Volksinitiative «Almain 100%» zur Vergütung von 100% des entstandenen Schadens für Arbeitgeber & Arbeitnehmende durch Bund und Kantone. Anmerkung der Redaktion: almain ist rätoromanisch und bedeutet wenigstens.

Beweisbeispiel A zur staatlich entschiedenen Willkür:

Ein Familienvater A., welcher als Koch in einem Restaurant unter Vertrag steht, darf nicht arbeiten und erhält durch die Kurzarbeit nur 80% des Lohnes.

Ein Familienvater B., welcher als Koch in einem Hotel unter Vertrag steht darf arbeiten und kann 100% Lohn erwirtschaften.

Wie erklären Sie dem Familienvater A., weshalb er innerhalb derselben Branche (dieselbe Tätigkeit mit denselben Anforderungen / Schutzkonzepten) unverschuldet weniger Lohn erarbeiten kann als sein Berufskollege B. in einem Hotel?

Pech / Schicksal? Pech oder wenn Sie wollen Schicksal geschätzte Räte ist, wenn ein Bürger auf dem Fussgängerstreifen von einem Lastwagen überfahren wird, nicht wenn dieser Bürger in unserem Rechtsstaat lebt und UNVERSCHULDET von den Behörden – ohne dafür zu 100% entschädigt zu werden – mit einem Berufsverbot belegt wird!

Beweisbeispiel B zur staatlich entschiedenen Willkür:

Ein Restaurateur musste sein Restaurant aufgrund von Ihren Entscheiden schliessen. Obwohl er in dieselben Schutzkonzepte wie sein Berufskollege im Hotel investierte und diese umsetzte, darf er im Gegensatz zum Hotelier sein Restaurant nicht öffnen. Damit entsteht ihm neben dem direkten Schaden (Umsatzverlust) auch diverser weiterer grosser Schaden!

Zum Beispiel: mit dem verordneten Lockdown in der Gastronomie entsteht eine massive Wettbewerbsverzerrung, da Gäste, welche normalerweise in «ihr» Restaurant gegangen sind, nun – je nach Geldbeutel – in Hotels einchecken, um dort in den Restaurants essen zu können. Dies ist ein direkter Wettbewerbsnachteil für den Gastronomen, welcher sein Restaurant geschlossen haben muss. Es gibt unzählige, nachweisbare Beispiele dazu.

Wie erklären Sie einem Restaurateur – wie uns –, weshalb er gegenüber dem Hotelier unverschuldet im Nachteil ist und vom Staat willkürlich behandelt wird?

Hat auch er einfach «Pech», wie viele andere Unternehmer in der Kultur, Event, Sportbranche? Aus unserer Sicht ist es FAKT, dass wir Gastronomen wie alle anderen in den obengenannten Branchen vom Staat willkürlich benachteiligt wurden und immer noch werden!

Sie haben nachweisbar hauptsächlich aufgrund von «Vermutungen» (wissenschaftlich belegte Fakten waren/sind «noch» nicht «verifiziert») entschieden, die Gastronomie zu schliessen. OK, dies liegt in Ihrer Kompetenz und wir als Volk sind - gemäss Verfassung und Gesetzgebung – verpflichtet, diese Entscheide zu befolgen > was wir rechtsstaatlich auch tun!

Nicht einverstanden sind wir mit Ihrer Vorgehensweise dazu und vor allem nicht mit den Folgen dieser Entscheide. Als Unternehmen, welches von seiner Regierung unverschuldet mit einem Tätigkeitsverbot belegt wurde, wollen wir – selbst wenn wir die von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Härtefallregelungen erfüllen würden – kein Stempel «Härtefall» auf dem Rücken und auch wollen wir keine «abfedernden» Entschädigungen!

NEIN, wir fordern – und dies steht uns als Bürger (Arbeitnehmende) und Unternehmer (Arbeitgeber) gemäss Verfassung zu – eine 100% Entschädigung für die Folgen, welche durch die Entscheide & Massnahmen ausgelöst wurden.

Alles andere ist gegenüber denen, welche im selben Rechtsstaat nicht mit einem Berufsverbot resp. Tätigkeitsverbot belegt wurden – gemäss unserem Rechtsverständnis – ungerecht, willkürlich und daher verfassungswidrig! (Art. 8 und 9 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft).

Es ist für unser Parlament «beschämend», dass die Regierungen der Länder rund um die Schweiz es geschafft haben, die betroffenen Branchen zeitgleich mit dem Entscheid des Tätigkeitsverbotes auch entsprechend über die Entschädigung dazu zu informieren.

Pannen und Fehler passieren überall, in der Häufung, wie wir nun täglich Fehlentscheide unserer Regierung erfahren müssen und zu spüren kriegen, ist dies nicht mehr akzeptabel und es muss die Frage erlaubt sein – speziell nachdem die Behörden in der Coronakrise viele englische Begriffe verwenden und eingeführt haben: What the hell you are doing?

War es im Frühsommer 2020 wirklich nicht absehbar, dass das Virus im Herbst zurückkommen wird? Wäre es nicht Ihre Pflicht gewesen dafür besorgt zu sein, dass wenn Sie – wie in unserem Falle – die Restaurants mittels «Notrecht» schliessen, dies mit einem vorbereiteten Massnahmenkonzept verkünden können? Anstelle uns «im Regen» mit der lapidaren Antwort stehen zu lassen «wir müssen allfällige Abfederungsentschädigungen» noch beraten.

Oder viel, viel SCHLIMMER, wäre es nicht Ihre Aufgabe und Ihre Pflicht gewesen, im Sinne von «Nachfrage und Angebot» dafür besorgt zu sein, dass spätestens auf den Winter in jedem Kanton genügend Notfallbetten und ausgebildete Pflegemitarbeitende «parat» gewesen wären? Dies wäre – da bin nicht nur ich zu 100% überzeugt – rechtzeitig in die Wege geleitet, garantiert möglich gewesen und am Ende auch viel wirtschaftlicher, als jetzt nur noch zu «reagieren» und auf Grund von zu wenig Kapazitäten im Gesundheitswesen die Wirtschaft (im wahrsten Sinne des Wortes) an die Wand zu fahren.

Meine Zeilen mögen für Sie hart und vielleicht auch unverschämt klingen, ich stehe jedoch zu meinem Unmut und getraue mich diesen auch öffentlich zu machen. Denn, wenn Sie am nächsten Mittwoch tatsächlich entscheiden sollten die Restaurants in diesem Lande bis Ende Februar zu schliessen, müssten wir gezwungenermassen – ausser Sie verkünden die 100% Entschädigung des entstandenen Schadens für Arbeitgeber wie Arbeitnehmende35 Mitarbeitende entlassen!

Mit der Forderung – nicht brav mit der Hoffnung – dass Sie dies zu verhindern wissen und gemäss Ihrer Pflicht und Verantwortung gegenüber der Verfassung der Schweiz handeln und entscheiden, bedanke ich mich höflich und in aller Form für Ihren Einsatz und erwarte Ihr entsprechendes Feedback.

Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüssen aus dem sonnigen Engadin.

Hans Jörg Zingg
Hüttenwirt

Hans Jörg und Anja Zingg, El Paradiso, St. Moritz

Hans Jörg Zingg mit seiner Frau Anja: «Alle Entscheide müssen rechtsstaatlich und selbst in einer Ausnahmesituation innerhalb unserer Verfassung gefällt werden.» el-paradiso.ch


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