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25.04.2007

Schall- und Laserverordnung revidiert

Kleine Erleichterungen für Discos und Veranstalter…

Der Bundesrat hat die revidierte Schall- und Laserverordnung verabschiedet. Die Bestimmungen treten am 1. Mai 2007 in Kraft. Den Veranstaltern von Musikanlässen wird mehr Flexibilität gewährt, aber auch mehr Verantwortung übertragen. Das Publikum muss über den Schallpegel und das Gesundheitsrisiko informiert werden und Möglichkeiten erhalten, das Gehör zu schützen.

Veranstaltungen mit elektroakustisch verstärkter Musik und mit Lasern sind in der Schweiz seit 1996 rechtlich geregelt. Die gastgewerblichen Verbände wiesen wiederholt auf Mängel im Vollzug und auf die unrealistisch tiefen Grenzwerte hin. Mit der revidierten Verordnung wurden nun bessere Grundlagen für einen effizienten, wirkungsvollen und einheitlichen Vollzug geschaffen.

Zwar hält die Verordnung im Grundsatz am bestehenden Grenzwert von 93 Dezibel fest. Neu ist es aber nur noch melde- und nicht mehr bewilligungspflichtig, Veranstaltungen mit bis zu 100 Dezibel durchzuführen. Musiklokale müssen dem Publikum im Eingangsbereich den erhöhten Schallpegel deklarieren, auf das Gesundheitsrisiko aufmerksam machen und Gehörschutz abgeben.

Die Lautstärke muss elektronisch aufgezeichnet werden. Dauern schallintensive Anlässe länger als drei Stunden, müssen dem Publikum Ruhezonen mit maximal 85 Dezibel angeboten werden. Im Sinne des Jugendschutzes sind Veranstaltungen, die sich an ein Publikum unter 16 Jahren richten, auf 93 Dezibel beschränkt.


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