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21.09.2022

Sind «Energiezuschläge» zulässig und angebracht?

Enormer Kostendruck in den Unternehmen

Wie verschiedene Medien berichten, sind einige Hotels und Restaurants dazu übergegangen, «Energiezuschläge» zu erheben. Doch wie hoch sollen diese sein? Und ist das überhaupt erlaubt?

Gut vier Fünftel der Schweizer Restaurants beziehen den Strom in der Grundversorgung. Dort steigen die Energiepreise sehr unterschiedlich, aktuell im Schnitt rund 30 Prozent. Die anderen fast 20 Prozent der Betriebe sind Grossverbraucher und beziehen ihren Strom mehrheitlich im «freien» Markt, der allerdings an oligopolitische Strukturen gebunden ist.

Grossverbraucher, die sich für das kommende Jahr zu spät oder noch gar nicht mit Strom eingedeckt haben, müssen eine Verteuerung um den Faktor 10, in einigen Fällen sogar um den Faktor 20 in Kauf nehmen.

Wer bisher also 1 Prozent seines Umsatzes für Strom ausgab, wendet bereits in diesem Jahr wesentlich mehr auf. In manchen Fällen werden die Stromkosten – vom Gas und anderen Energieträgern sprechen wir hier nicht – auf 10 bis 15 Prozent des Umsatzes steigen, im Extremfall sogar auf 20 Prozent des Umsatzes.

Massive Kostensteigerungen

Wir sind der Auffassung, dass Kostensteigerungen an die Konsumenten abzuwälzen sind. Alles andere wäre wirtschaftlicher Selbstmord. Die Sorge, dass unsere Gäste die Preiserhöhungen nicht mitmachen und sich zunehmend einschränken, ist allerdings nicht unberechtigt. Denn das frei verfügbare Einkommen vieler Menschen sinkt. Die stark steigenden Krankenkassenprämien verschlimmern die Situation noch.

Von der Inflation ist das Gastgewerbe stark betroffen. Fast täglich flattern Lieferantenbriefe ins Haus, die Preissteigerungen ankündigen. Gleichzeitig steigen aufgrund des Fachkräftemangels und der höheren GAV-Mindestlöhne die effektiv bezahlten Löhne. Explodierende Energiepreise sind in einem solchen Umfeld das Letzte, was wir brauchen können.

Für die Gastronomen und Hoteliers ist es unabdingbar, ihre Kosten laufend zu überprüfen und die Preise entsprechend anzupassen. Nur so kann ein wirtschaftlicher Betrieb aufrechterhalten werden. Ob nun «Energiezuschläge» oder herkömmliche Preisaufschläge das richtige Mittel sind, muss jeder Unternehmer mit Blick auf seine Gäste und seine Aufwandstruktur selbst entscheiden.

Die wichtigsten Kriterien bei der Preisgestaltung sind die Kosten, die Konkurrenzsituation und die Zahlungsbereitschaft des Zielpublikums.

Transparente Kommunikation

Aus Gründen der Kundenfreundlichkeit und der gesetzlichen Lage empfehlen wir, den Kunden den tatsächlich zu bezahlenden Preis eines jeden Artikels stets unmissverständlich zu kommunizieren. Mit einem pauschalen «Zuschlag» würden wir jedoch nicht allein dastehen. Er ist in anderen Branchen bereits Usanz, z.B. in der Luftfahrt: Dort werden Treibstoff-Zuschläge schon lange angewendet und akzeptiert.

Die meisten Gäste werden im aktuellen Umfeld Verständnis für Preiserhöhungen haben. Schliesslich weiss jeder einzelne selbst, dass die Kosten gerade stark steigen. Eine konkrete Empfehlung geben wir nur schon aus kartellrechtlichen Gründen nicht ab. Aber wir rufen dazu auf, die Preise laufend aufgrund der aktuellen Kosten zu kalkulieren.

Maurus Ebneter
Präsident Wirteverband Basel-Stadt

Maurus Ebneter, Wirteverband Basel-Stadt

Maurus Ebneter, Präsident des Wirteverbands Basel-Stadt.


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