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09.03.2023

Stadtzürcher Mindestlohn kommt an die Urne

Sozialpartnerschaft weiterhin leben, Fehlanreize verhindern

FDP, GLP und SVP ergreifen mit Unterstützung von Gewerbe- und Wirtschaftsverbänden das Referendum gegen den Mindestlohn in der Stadt Zürich. Der Mindestlohn schadet und ist unsozial: Er untergräbt die Sozialpartnerschaft, stellt das duale Bildungssystem in Frage und gefährdet Arbeitsplätze.

Am 1. März 2023 hat der Zürcher Gemeinderat einen Gegenvorschlag zur Mindestlohninitiative beschlossen. Dieser sieht vor, dass Personen, welche in der Stadt Zürich arbeiten, einen Mindestlohn von 23.90 Franken pro Stunde (rund 25.95 mit Ferienentschädigung) erhalten.

FDP, GLP und SVP ergreifen dagegen das Parlamentsreferendum. Sie werden dabei unterstützt vom Gewerbeverband der Stadt Zürich, dem Baumeisterverband Zürich, Arbeitgeber Zürich VZH, der City Vereinigung, von Zürcher Hotelierverein und Gastro Stadt Zürich.

Beim durch die rot-grüne Ratsmehrheit mit Unterstützung der Mitte beschlossenen Gegenvorschlag handelt es sich um eine verschärfte Variante der «Mindestlohn-Initiative» von Gewerkschaften und politisch links geprägten Organisationen.

Ein kommunaler Mindestlohn in der Stadt Zürich wäre ein gefährliches Experiment: Keine andere Gemeinde in der Schweiz verfügt über einen kommunalen Mindestlohn. Die Stadt würde zur Mindestlohn-Insel. Die Ungleichbehandlung gegenüber der Agglomeration würde die Verlagerung des Gewerbes befeuern. Die hiesigen Betriebe verlieren im Vergleich zum städtischen Umland an Konkurrenzfähigkeit.

Für FDP, GLP und SVP ist klar: Die Stimmbürger in der Stadt Zürich müssen an der Urne über den Mindestlohn entscheiden können. Die drei Parteien sind überzeugt, dass die Stadtzürcher Bevölkerung den Mindestlohn erneut ablehnen wird, wie dies im Jahr 2014 der Fall war. Beim eidgenössischen Urnengang sagten sämtliche Stadtkreise Nein zur Einführung eines Mindestlohns.

Schädlich und unsozial

Ein kommunaler Mindestlohn wäre schädlich, denn er würde die Sozialpartnerschaft untergraben. In der Schweiz werden Mindestlöhne grundsätzlich von den Sozialpartnern festgelegt. Sie kennen die Situationen ihrer Branchen genau und sind somit besser in der Lage, angemessene Mindestlöhne zu bestimmen. Ein kommunaler Mindestlohn hingegen schränkt Sozialpartner ein, gefährdet das Erfolgsmodell Sozialpartnerschaft und wäre mit grossen Durchführungsproblemen verbunden.

Gleichzeitig macht dieser Mindestlohn eine Berufsausbildung unattraktiv, da Ungelernte in eine ähnliche Lohnstufe kommen wie Mitarbeitende mit einer Berufslehre. Damit gefährdet ein kommunaler Mindestlohn das duale Bildungssystem für die junge Generation. Wer die duale Berufsbildung durchläuft, verfügt über beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Berufskarriere mit Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten.

Ein kommunaler Mindestlohn ist auch höchst unsozial, denn er gefährdet Arbeitsplätze im Segment mit tiefen Anforderungen. Verteuert der Mindestlohn diese Tätigkeiten, besteht die Gefahr, dass diese Arbeitsplätze verloren gehen und die Betriebe abwandern.

Für alle Gewerbebetriebe und Unternehmen, welche Mitarbeitende innerhalb der Stadt Zürich beschäftigen, brächte der Mindestlohn eine grosse bürokratische Belastung. Zudem würde die Verwaltung abermals aufgebläht. Die Steuerzahler in der Stadt Zürich müssten jährliche Kontrollkosten in Millionenhöhe tragen.

Parallel zum Referendum prüfen die Verbände auch Rechtsmittel gegen den Gegenvorschlag.


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