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14.12.2022

Nationalrat stärkt allgemeinverbindliche GAV

Annahme der Motion Ettlin zur Sozialpartnerschaft

Der Nationalrat bestätigt den Entscheid des Ständerats und will, dass Bestimmungen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags (ave GAV) zu Mindestlohn, 13. Monatslohn und Ferienanspruch anderslautenden Bestimmungen der Kantone vorgehen. Er hat eine entsprechende Motion angenommen. Eine breite Allianz aus 27 Wirtschafts- und Branchenverbänden begrüsst den Entscheid.

Der Nationalrat hat die Motion Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» beraten. Nachdem der Ständerat die Motion Baumann und einen generellen Vorrang von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) gegenüber kantonalen Bestimmungen im Jahr 2019 abgelehnt hat, nehmen mit dem nationalrätlichen Entscheid beide Räte den Kompromissvorschlag von Ständerat Erich Ettlin an.

Der Vorstoss verlangt, dass die Bestimmungen eines ave GAV zu Mindestlohn, 13. Monatslohn und Ferienanspruch gegenüber anderslautenden Bestimmungen der Kantone Vorrang haben. Bei allen anderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen behalten die Kantone das Recht, selbst in ave GAV einzugreifen. Zudem können weiterhin kantonale Mindestlöhne beschlossen werden, wobei lediglich die von den Sozialpartnern ausgehandelten und für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlöhne davon ausgenommen sind.

Der Entscheid schwächt den kantonalen Volkswillen nicht, sondern präzisiert dessen Umsetzung. Vielmehr werden kantonales und Bundesrecht bzw. Sozialpolitik und Sozialpartnerschaft in Einklang gebracht.

Entscheid bewahrt Sozialpartnerschaft

Die Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgsmodell und garantiert den sozialen Frieden seit über 100 Jahren. Die allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge sind ein unverzichtbarer Teil der Sozialpartnerschaft. Diese Gesamtarbeitsverträge sind nicht nur Vereinbarungen zwischen Privaten, sondern aufgrund eines Beschlusses des Bundesrates für die gesamte Branche verbindlich.

Einseitige kantonale Eingriffe, die einzelne lohnrelevante Bestimmungen der ave GAV aushebeln, untergraben die Allgemeinverbindlicherklärungen des Bundesrates. Das erschwert insbesondere überregional agierenden Unternehmen die Tätigkeit und führt zu grosser Rechtsunsicherheit für die Unternehmen.

Zudem benachteiligen solche Eingriffe die Branchen mit ave GAV gegenüber denjenigen ohne ave GAV. Sie berücksichtigen nämlich nicht, dass ave GAV das Arbeitsverhältnis umfassend regeln und im Gegensatz zu Branchen ohne GAV Mindeststandards sicherstellen, die über die Mindestlöhne hinausgehen.

Wirtschaft steht geschlossen hinter der Motion Ettlin

Seit dem höchst umstrittenen Bundesgerichtsurteil vom 21. Juli 2017 können kantonale Regelungen die Bestimmungen eines ave GAV jederzeit aushebeln. In der Folge drängte sich eine Klärung des Vorrangs zwischen ave GAV und kantonalen Bestimmungen auf. Deshalb haben sich 27 Wirtschafts- und Branchenverbände zu einer Allianz zusammengeschlossen und sich für die Annahme der Motion Ettlin eingesetzt.

Der Bundesrat hat nun den Auftrag, das Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen entsprechend anzupassen.


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