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03.03.2026

Branchen mit geregelter Trinkgeldpraxis begrüssen Entscheid

Ständerat will Overtips von Abgaben befreien

Am Montag hat der Ständerat die Trinkgeld-Motion angenommen. Er setzt sich damit für eine Regelung im Sinne der betroffenen Branchen ein. Als Nächstes ist der Nationalrat am Zug.

Trinkgeld gehört den Angestellten: Dafür hat sich am Montag der Ständerat mit der Annahme der Motion «Das freiwillige Trinkgeld ist nicht Teil des Gehalts» von Beat Rieder ausgesprochen. In Branchen, in denen das Trinkgeld bereits im Preis enthalten ist – etwa im Gastgewerbe, in der Coiffure- oder Kosmetikbranche – sollen zusätzliche freiwillige Trinkgelder künftig abgabefrei sein.

Beat Imhof, Präsident von GastroSuisse, sagt: «Endlich schafft das Parlament Rechtssicherheit beim Trinkgeld! Wir begrüssen diesen Entscheid.»

Bundesrat will Trinkgelder vermehrt abgabepflichtig machen

Heute gilt: Trinkgelder sind sozialabgabe- und steuerpflichtig, wenn sie einen wesentlichen Teil des Arbeitsentgeltes ausmachen. Der Bundesrat möchte nun in der AHV-Verordnung den Begriff «wesentlich» präzisieren*. Damit drohen höhere Abgaben auf Trinkgelder.

Das würde in erster Linie die Arbeitnehmenden treffen. Sie wären finanziell schlechter gestellt, denn sie müssten einen Teil des erhaltenen Trinkgelds als Sozialabgabe und Einkommenssteuer an den Staat abtreten.

Aber auch auf die Betriebe würden höhere Kosten zukommen, denn sie müssten vermehrt Sozialabgaben auf Trinkgelder leisten. Zudem müssten sie stets mühsam ausrechnen, ob Trinkgelder nun abgabepflichtig sind oder nicht. Das wäre mit einem kaum zu leistenden administrativen Aufwand verbunden.

Deshalb setzen sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen gemeinsam gegen die Pläne des Bundesrats ein. Roger Lang, Leiter Recht und Sozialpolitik bei der Hotel und Gastro Union, sagt: «Abgaben auf Trinkgeld schaden Arbeitnehmenden mit bereits moderaten Löhnen.»

Motion geht in den Nationalrat

Die Trinkgeld-Motion schliesst Umgehungsmöglichkeiten aus: Denn die Abgabebefreiung ist nur in Branchen vorgesehen, in welchen Trinkgeld nicht Teil des Lohns sein darf. In Deutschland sind freiwillige Trinkgelder bereits seit über 20 Jahren von Abgaben befreit. Diese Regelung gilt als völlig unbestritten.

Die Schweizer Branchen mit geregelter Trinkgeldpraxis fordern deshalb die Mitglieder des Nationalrats auf, dem Ständerat zu folgen und die Motion Rieder ebenfalls anzunehmen.

Unterstützende Organisationen
Schweizerischer Gewerbeverband
Schweizerischer Arbeitgeberverband
GastroSuisse
Hotel & Gastro Union
HotellerieSuisse
Schweizer Fachverband für Kosmetik
CoiffureSuisse
CafetierSuisse
Schweizerischer Bäcker-Confiseurmeister-Verband
Schweizer Bar und Club Kommission
Schweizer Gastronomie-Grossunternehmen
Allpura Arbeitgeberverband für Gebäudedienstleistungen
Schweizerischer Fitness- und Gesundheitscenter Verband

*Trinkgelder gehören dann zum beitragspflichtigen Lohn, wenn sie einen wesentlichen Anteil des Arbeitsentgelts ausmachen. (Art. 5 Abs. 2 AHVG)


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