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02.03.2026
Ständerat nimmt «Trinkgeld-Motion» an
Klares Zeichen: Der Overtip gehört den Mitarbeitenden!
Der Ständerat hat die Motion «Das freiwillige Trinkgeld ist nicht Teil des Gehalts» von Beat Rieder (Mitte/VS) bei einer Enthaltung mit 42 Ja gegen eine Nein-Stimme deutlich angenommen. Als Nächstes kommt die Vorlage in den Nationalrat.
Die Motion von Ständerat Rieder fordert, dass der Bundesrat vorsieht, «freiwillige Trinkgelder vom massgebenden Lohn und vom steuerbaren Einkommen auszunehmen – dies in Branchen, die Trinkgelder gemäss der Wegleitung über den massgebenden Lohn in AHV, IV und EO abgeschafft bzw. den Service in die Preise integriert haben».
Die Änderung dazu soll im Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Art. 5 Abs. 2) und dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Art. 17 Abs. 1) geregelt werden.
Bis in die 1970er-Jahre mussten Kunden im Gastgewerbe oder bei Coiffeuren den Service direkt über das Trinkgeld bezahlen, meist zu einem regionalüblichen Prozentsatz. Mit der Einführung der Gesamtarbeitsverträge wurden Mindestlöhne festgelegt und der Service in die Preise integriert («Service inbegriffen»). Die heutigen freiwilligen Trinkgelder, sogenannte Overtips, haben gemäss Bundesgericht Schenkungscharakter.
Aktuell zählen Trinkgelder zum massgebenden Lohn, «wenn sie einen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsentgeltes ausmachen». In Branchen, die Trinkgelder gemäss Wegleitung abgeschafft haben, dürfen Ausgleichskassen jedoch davon ausgehen, dass Trinkgelder nur noch in unbedeutendem Ausmass gewährt werden. In diesem Fall sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
Nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer sind Trinkgelder grundsätzlich steuerpflichtig. Bei freiwilligen Trinkgeldern richtet sich die Steuerpflicht nach der genannten AHV-Regelung.
Im Rahmen der «AHV-Reform 2030» lässt Bundesrätin Baume-Schneider prüfen, ob elektronisch gewährte Trinkgelder generell steuer- und beitragspflichtig werden sollen. «Das wäre ungerecht», schreibt Ständerat Rieder in seinem Vorstoss, «bar gegebene Trinkgelder blieben bis zu einem wesentlichen Anteil abgabefrei, während das Personal auf digital erhaltene Zuwendungen Sozialabgaben und Einkommenssteuern zahlen müsste».
GastroSuisse-Präsident Beat Imhof begrüsst den klaren Entscheid des Ständerats: «Endlich schafft das Parlament Rechtssicherheit beim Trinkgeld!» Noch muss das Geschäft auch im Nationalrat eine Mehrheit finden.
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Ständerat Beat Rieder will freiwillige Trinkgelder vom massgebenden Lohn und vom steuerbaren Einkommen ausnehmen. die-mitte.ch
Dossier: Trinkgeld
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