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30.09.2005

Quartierverträglichkeitsplan soll klare Kriterien liefern

Sekundärlärm objektiv messen

Lärmbeschwerden wegen Restaurants und Bars betreffen häufig nicht den Betrieb selber, sondern beispielsweise grölende Gäste auf dem Heimweg, das Zuschlagen von Autotüren oder den Suchverkehr. Das Amt für Umwelt und Energie (AUE) will diesen sogenannten "Sekundärlärm" objektiv messen und so dem Vorwurf der Behördenwillkür entgegen treten.

Ein Quartierverträglichkeitsplan soll bei der Beurteilung helfen. Betriebe, die um eine Bewilligung für verlängerte Öffnungszeiten nachsuchen, sollen kategorisiert und auf ihre potentiellen Lärmimmissionen geprüft werden. In der Folge wird ein "Störgrad" berechnet, welcher dem Quartierverträglichkeitswert gegenüber gestellt wird. Die Behörden stützen sich bei ihrer Arbeit auf das Umweltrecht und auf Gerichtsurteile.

Noch etwas unklar sind die konkreten Auswirkungen auf die Betriebe. Die Bewilligungspraxis soll sich gemäss AUE aber nicht ändern, sondern lediglich transparenter werden.


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