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04.07.2004

Gastwirtschaftsabgaben unter Druck

Rekursverfahren beim Verwaltungsgericht hängig

Seit Jahren diskutieren wir nun schon über das neue Gastwirtschaftsgesetz. Noch immer beschäftigen sich zwei grossrätliche Kommissionen mit dem vom Regierungsrat vorgelegten Entwurf. Der Wirteverband und der Hotelier-Verein haben zusammen mit dem Gewerbeverband intensives Lobbying betrieben. Wir sind zuversichtlich, dass der Grosse Rat in der wichtigen Frage der Gastwirtschaftsabgaben auf unserer Seite ist.

Gegen die bestehenden Gastwirtschaftsabgaben läuft ein Rekursverfahren. Im April 2003 hat das Polizeidepartement den von uns eingereichten Rekurs gegen fünf Veranlagungsverfügungen kostenfällig abgewiesen. Das PMD kam zur Auffassung, dass die Abgabe auf die Bundesverfassung abgestützt werden könne. Das Advokaturbüro Prof. Böckli & Partner hat in unserem Auftrag gegen diesen wenig überzeugenden Entscheid Rekurs beim Verwaltungsgericht erhoben. Wir machen geltend, dass die gesetzliche Grundlage im Wirtschaftsgesetz dem Legalitätsprinzip nicht genügt, da sie den Kreis der Abgabepflichtigen nicht hinreichend bestimmt. Weiter stellt die Abgabe eine der Mehrwertsteuer gleichartige Steuer dar und verletzt daher die Bundeskompetenz. Schliesslich verletzt sie auch den Grundsatz der Allgemeinheit und Gleichheit der Besteuerung sowie das Willkürverbot und widerspricht der Wirtschaftsfreiheit in Verbindung mit dem Rechtsgleichheitsgebot.

Das Rekursverfahren ist beim Verwaltungsgericht zurzeit nach wie vor hängig. Das Polizei- und Militärdepartement hat im Oktober 2003 eine Beschwerdeantwort eingereicht, zu der wir repliziert haben. Die Verhandlungen sind geheim und wir erwarten das schriftlich begründete Urteil des Verwaltungsgerichtes im Herbst 2004. Nach wie vor gilt die vereinbarte Regelung, wonach die Gastwirtschaftsabgaben zwar bis zum rechtskräftigen Entscheid im Rekursverfahren bezahlt werden müssen, jedoch vollumfänglich zurückerstattet werden, wenn das Gericht unseren Rekurs gutheisst.


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