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30.08.2004

Neues Gastgewerbegesetz vorgestellt

Diskriminierende Abgaben sollen verschwinden

Der Grosse Rat berät im September das neue Gastgewerbegesetz. Die vorberatende Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission schlägt ein überarbeitetes Gesetz vor, welches gegenüber dem Entwurf des Regierungsrats wesentliche Verbesserungen enthält.

Mit grosser Genugtuung nehmen wir zur Kenntnis, dass die Bestimmungen über die Gastwirtschaftsabgabe ersatzlos gestrichen werden soll. Als Grund wird angegeben, dass "Gegenleistungen des Kantons gegenüber dem Gastgewerbe" fehlen. Ausserdem würden auch andere Branchen vom Tourismus profitieren, ohne Sondersteuern zu entrichten. Die Kommission folgt damit unserer Argumentation. Neu ist auch die einfachere und verständlichere Regelung des Bewilligungsverfahrens, welches sich an der bisherigen Praxis orientiert.

Ein Wermutstropfen ist die Einführung einer "Polizeistunde light". Wenigstens gibt es keine Rückkehr zu den früheren Zuständen. Die vorgeschlagene Lösung sieht allgemeine Öffnungszeiten bis spätestens 1 Uhr vor, am Freitag und Samstag bis 2 Uhr nachts. Die Zahl der Nachtbetriebe wird nicht beschränkt, so wie das früher der Fall war. Allerdings wird es die Abhängigkeit vom Lärmempfindlichkeitsstufenplan in Wohnquartieren praktisch verunmöglichen, generell länger offen zu halten.

Bei den Diskussionen um die "Polizeistunde light" geht gerne vergessen, dass die Lärmproblematik unabhängig von dieser neuen Regelung besteht. Durch Gastronomiebetriebe verursachte Emissionen werden, wie alle Arten von Gewerbelärm, aufgrund des Umweltschutzgesetzes beurteilt.

Für die Bewilligung von Gastwirtschaftsbetrieben hat der "Lärmempfindlichkeitsstufenplan" grosse Bedeutung. Betroffen sind vor allem Restaurants in der Stufe 2, weil dort "keine störenden Betriebe" zugelassen sind. Mit Ausnahme stark befahrener Strassen gehören die Quartiere Bruderholz, St. Alban, Breite, Bachletten, Neubad, Gottfried Keller, Iselin und Hirzbrunnen zu dieser Stufe, ebenso Teile der Rheinpromenade sowie der Quartiere St. Johann, Gundeli, Mätthäus und Wettstein.

Die Bewilligungskriterien sind etwas schwammig. Wie Peter Mohler von der Lärmschutzfachstelle des Amts für Umwelt und Energie gegenüber der BaZ erklärte, wird sogenannter Sekundärlärm (Leute, die sich vor einem Restaurant unterhalten oder ihre Autotür zuschlagen) nicht gemessen, sondern "gestützt auf das Umweltschutzgesetz nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung beurteilt". Es gibt also keine harten Kriterien, diese werden aber nach und nach aus Bundesgerichtsurteilen abgeleitet.

Gemäss Mohler werden mit der Wiedereinführung der Polizeistunde bestehende Betriebe nur dann auf Lärm kontrolliert, wenn sie ihre Öffnungszeiten ausdehnen wollen oder wenn Anwohner reklamieren. Es ist anzunehmen, dass verschiedene Betriebe Sanierungen durchführen müssen, um die vorgegebenen Lärmemissionswerte einzuhalten. Sollte das Gesetz am 1. Januar 2005 in Kraft treten, fordern wir deshalb gewisse Übergangsfristen, damit die nötigen Arbeiten rechtzeitig umgesetzt werden können.


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