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Wirteverband Basel-Stadt

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04.11.2002

Basler Regierung diskriminiert Gastgewerbe!

Diskriminierende Gastwirtschaftsabgabe

Bereits seit langem herrscht bei den Basler Wirten deutlicher Unmut mit der Behandlung des neuen Gastwirtschaftsgesetzes. Der ursprüngliche Ratschlag des Polizeidepartements wurde zwar vom Regierungsrat erörtert, konnte aber nicht an den Grossen Rat überwiesen werden, da in der Frage der Gastwirtschaftsabgaben keine Einigung gefunden werden konnte.

Der Wirteverband Basel-Stadt verurteilt diese Verzögerungstaktik und bedauert, dass auch die neue bürgerliche Regierung nicht genügend politischen Willen aufbringt, die ungerechte und verfassungswidrige Gewerbesteuer abzuschaffen. Im Gegenteil: In der Zwischenzeit will der Basler Regierungsrat die Gastwirtschaftsabgaben unter dem Deckmantel einer speziell dafür kreierten 'Kostenanlastungssteuer' weiter führen – dies obwohl die Abschaffung der Abgaben schon vor Jahren in Aussicht gestellt wurde.

Wir wollen die Benachteiligung des Gastgewerbes nicht länger dulden und haben deshalb rechtliche und politische Schritte eingeleitet. Die Generalversammlung stimmte bereits im Mai der Äufnung eines Kampffonds von CHF 150'000 einstimmig zu.

Der Verband beauftragte Professor Böckli, einen der führenden schweizerischen Steuerrechtsexperten, mit der Klage gegen die bestehende Gastwirtschaftsabgabe. Schon frühere Abklärungen ergaben, dass die Taxe in der jetzigen Form verfassungswidrig ist: Bereits vor drei Jahren bestätigte die eidgenössische Steuerverwaltung, dass umsatzabhängige Abgaben seit Einführung der Mehrwertsteuer ausschliesslich dem Bund vorbehalten sind. Im weiteren dürfen Gebühren lediglich kostendeckend sein. Da Gastbetriebe aber je nach Grösse mehrere Tausend, in Einzelfällen sogar mehrere Zehntausend Franken pro Jahr abliefern müssen, hat die Gebühr den Charakter einer Fiskalabgabe. Gesamthaft zahlen die Basler Restaurants rund CHF 2.3 Millionen pro Jahr in die Staatskasse, ohne hierfür irgend eine konkrete Gegenleistung zu erhalten.

Das Gastgewerbe fordert nun die Gastwirtschaftabgaben der letzten Jahre zurück und verklagt den Kanton auf Rückzahlung von mehreren Millionen Franken. Wir werden das Referendum ergreifen, wenn der Grosse Rat wider Erwarten auch im neuen Gastwirtschaftsgesetz an den unzeitgemässen Abgaben festhalten sollte – egal unter welcher Bezeichnung. Für ein Referendum sind zwar 2000 Unterschriften nötig, bei der hohen Mitgliederzahl ist dies aber kein Problem. Wir sind fest entschlossen, die Gastwirtschaftsabgaben zu beseitigen! Im einem allfälligen politischen Kampf werden wir auch die Gastlokale als Plattform für die Kampagne einsetzen.

Gewerbedirektor Peter Malama und andere Exponenten des Gewerbeverbands sprachen sich mehrfach klar gegen die Gastwirtschaftsabgaben aus und sicherten den Wirten ihre volle Unterstützung zu. Raeto Steiger, Präsident des Basler Hoteliervereins, brandmarkt schon lange die schleppende Behandlung des Geschäfts. In seiner Grussbotschaft an die Wirte-GV vom letzten Mai sprach sich im übrigen auch Grossratspräsident Ernst-Ulrich Katzenstein gegen die Gastwirtschaftsabgaben aus.

Wir signalisierten schon mehrmals, dass wir unter gewissen Umständen einer kantonalen Tourismussteuer zustimmen würden. Voraussetzung ist aber, dass alle Kreise, die vom Fremdenverkehr profitieren, ihren Beitrag leisten! Verschiedene Wertschöpfungsstudien beweisen, dass neben den touristischen Leistungserbringern auch viele andere Branchen in grossem Masse direkt und indirekt vom Tourismus abhängen. Eine Steuer zur Tourismusförderung gehört deshalb nicht ins Gastwirtschaftsgesetz, sondern in ein separates Tourismusgesetz.

Die Behörden begründen ihre Sondersteuer unter anderem mit Investitionen des Kantons für den Flughafenausbau oder die Messe. Diese Investitionen kommen dem Gemeinwesen aber als solches zugute. Nun wollen die Behörden sie sich über eine Sonderbesteuerung des Gewerbes wieder zurück zahlen lassen. Dies ist nach unserer Ansicht unhaltbar. Unter diesem Blickwinkel müssten etwa kulturelle Institutionen ebenfalls mit Sondersteuern belegt werden – anstelle Subventionen zu erhalten!


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