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25.03.2009

Betriebsbewilligung innert Monatsfrist

Motion von Peter Malama betreffend Verfahrensfristen

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat im September 2008 eine Motion von Peter Malama und Konsorten überwiesen, wonach das Gastgewerbegesetz mit einer Vorschrift zu ergänzen sei, die Verfahren für die Erlangung einer Betriebsbewilligung innerhalb eines Monats abzuschliessen. Gesuchssteller aus dem Gastgewerbe konnten bisher keine verlässliche Prognose über die Verfahrensdauer erhalten.

Der Regierungsrat anerkennt den Änderungsbedarf und hält in seiner Antwort fest, dass analog den Fristen für das Baubewilligungsverfahren im Bau- und Planungsgesetz auch im Gastgewerbegesetz eine Vorgabe für die maximale Bewilligungsdauer gemacht werden kann. Allerdings sei zu beachten, dass die Gesuche um Bewilligungen in der überwiegenden Anzahl der Fälle unvollständig und/oder fehlerhaft eingereicht werden. Aus diesem Grund müsse in der entsprechenden Gesetzesergänzung darauf hingewiesen werden, dass die Bearbeitungsfristen ab dem Zeitpunkt der vollständigen und korrekten Gesuchseinreichung zu laufen beginnen.


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