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Wirteverband Basel-Stadt

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15.09.2004

Keine Unterstützung für ein allfälliges Referendum!

Wirte und Hoteliers nehmen Stellung zum neuen Gastgewerbegesetz

Nach jahrelangem Ringen hat Basel-Stadt endlich ein neues Gastgewerbegesetz. Der Wirteverband Basel-Stadt und der Basler Hotelier-Verein danken den vorberatenden Kommissionen und dem Grossen Rat, welche den Ratschlag des Regierungsrats zu einem Gesetz verbesserten, mit dem fast alle Gastbetriebe gut leben können.

Die Abschaffung der Gastwirtschaftsabgaben wird begrüsst: Die Basler Hoteliers und Wirte empfanden diese "Sondersteuer" stets als ungerecht und diskriminierend.

Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Gesetz nie hundertprozentig den Wünschen von Intereressenverbänden entspricht. Die Einführung einer "Polizeistunde light" wird akzeptiert, weil es sich um einen gut-schweizerischen Kompromiss handelt. Die beiden Berufsverbände befürchten keinen Rückschritt in frühere Zustände, als die Anzahl von Nachtbetrieben beschränkt war.

Es wird anerkannt, dass es in den letzten Jahren immer mehr Lärmprobleme gab. Dies hat teilweise mit den Öffnungszeiten von Gastbetrieben zu tun, ist aber wohl eher ein gesellschaftliches Problem von mangelndem Respekt und fehlender Toleranz. Hauptverursacher von Lärmbelästigungen sind die zahlreichen Allmendveranstaltungen – die Bespielungspläne der Behörden werden deshalb begrüsst.

Die Regulierung der Öffnungszeiten in Basel-Stadt ist relativ grosszügig. In Zürich und Genf ist bereits um Mitternacht Polizeistunde, in Luzern und Bern um halb eins. In den genannten Städten werden Bewilligungen für verlängerte Öffnungszeiten grosszügig vergeben. Sowohl der Wirteverband als auch der Hotelier-Verein sind überzeugt, dass dies auch in Basel so sein wird. Sie haben auch Verständnis dafür, dass Unterhaltungsbetriebe in reinen Wohnquartieren unerwünscht sind.

Das Basler Nachtleben wird auch in Zukunft mindestens so attraktiv sein wie bisher. Provinzialisierungstendenzen in unserer Stadt haben andere Gründe, die Panikmache gewisser Kreise ist unangebracht. Zwar ist der Lärmempfindlichkeitsstufenplan tatsächlich ein grosses Problem, ein Gastgewerbegesetz kann daran nichts ändern – egal, wie es ausgestaltet ist.

Listen von Restaurants zu veröffentlichen, die angeblich um 20 Uhr ihre Gartenwirtschaft schliessen müssen, ist unverantwortlich. In Einzelfällen mag diese Gefahr bestehen, aber eben nicht wegen des neuen Gesetzes. Alles in allem gibt die "Polizeistunde light" den Restaurants und Bars sogar eine gewisse Rechtssicherheit.

Das Augenmerk wird nun auf die Übergangsbestimmungen und auf die Verordnung gerichtet. Die Berufsverbände werden ein allfällige Referendum nicht unterstützen. Die Branche hat ein Interesse daran, dass das neue Gesetz baldmöglichst in Kraft tritt.

Dossier: Verband
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=1258


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