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17.05.2009
Tankstellenshops dürfen weiterhin Alkohol verkaufen
Neuenburger Souverän lehnt neues Gastgewerbegesetz ab
Die Stimmbürger des Kantons Neuenburg lehnten das neue Handels- und Gastgewerbegesetz mit 56.1% Nein-Stimmen deutlich ab. Das vom Parlament velangte Alkohol-Verkaufsverbot in Tankstellenshops ist damit vom Tisch. Tankstellenläden erzielen fünf bis zwanzig Prozent ihres Umsatzes durch den Verkauf von Alkohol.
Das alte Gastgewerbegesetz und die entsprechenden Ausbildungsanforderungen an die Gastro-Unternehmer bleiben unverändert. GastroSuisse sei darüber erleichtert, hiess es in einer Medienmitteilung des Dachverbands.
Dossiers: Alkoholkonsum | Paragastronomie
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