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24.05.2009
Verkaufsverbot für Red Bull Cola?
Kokainspuren: Hersteller wehrt sich gegen Vorwürfe
Die Lebensmittelbehörden mehrerer deutscher Bundesländer haben den Verkauf von Red Bull Cola untersagt, nachdem ein Institut in Nordrhein-Westfalen Kokainspuren im Getränk nachgewiesen hatte. Die Spuren stammen wahrscheinlich von einem nicht vollständig dekokainiertem Cocablattextraxt.
Der Kokaingehalt von 0.4 Mikrogramm pro Liter führt dazu, dass Red Bull Cola nicht mehr als Lebensmittel, sondern als Betäubungsmittel eingestuft wird. Das Gesundheitsministerium von Thüringen liess verlauten, das Getränk sei nicht gesundheitsgefährdend, verstosse aber gegen das Lebensmittelrecht.
Die Firma Red Bull wehrt sich. Der umstrittene Aromastoff gelte weltweit als unbedenklich und verkehrsfähig.
Hat sich hier jemand einen Marketinggag ausgedacht? Wir werden sehen.
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Bürokratie | Drogen | Erfrischungsgetränke
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