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13.10.2009
Bebauungsplan für RailCity Basel
Mehr Verkauf, mehr Gastronomie
Die RailCity Bahnhof SBB entwickelt sich stark. Mit einem Bebauungsplan und einer Zonenänderung sollen die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen dieser Entwicklung angepasst werden. Der Regierungsrat überweist dem Grossen Rat einen entsprechenden Antrag.
Die RailCity Bahnhof SBB entwickelt sich immer stärker zu einem täglich genutzten zentralen Knoten- und Aufenthaltspunkt für viele Menschen. Die eigentliche Bahnnutzung des Hauptgebäudes tritt in den Hintergrund. Verkaufs- und Gastronomienutzungen nehmen zu. Diese sind aber auf Bahnareal nur begrenzt und ausnahmsweise zulässig. Aus diesem Grund soll die von Fall zu Fall beurteilten Gesuche einer umfassenden planungsrechtlichen Neuregelung weichen.
Die SBB hat in einem Masterplan für die Innenräume des Hauptgebäudes und des Dienstgebäudes Ost aufgezeigt, wie sich diese beiden Gebäude in den nächsten zehn Jahren entwickeln sollen. Mit einem Bebauungsplan werden nun die für die angestrebte Entwicklung notwendigen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften erlassen. So werden die zulässigen Verkaufs-, Gastronomie-, Dienstleistungs-, Lager- und Bahnnutzungen bezeichnet, die maximal zulässige Verkaufsfläche festgelegt, die Erschliessung geregelt, Vorschriften im Umgang mit dem denkmalgeschützten Gebäude sowie dem Störfall aufgestellt.
Die beiden Gebäude sind heute dem Bahnareal zugeordnet. Das Bahnareal untersteht dem Eidgenössischen Eisenbahnrecht. Mit der Schaffung eines Bebauungsplans müssen die beiden Gebäude auch einer kantonalen Nutzungszone zugewiesen werden. Der Bahnhof ist heute in weiten Teilen denkmalgeschützt, er wird daher der Schutzzone zugeordnet.
Die in der RailCity vorgesehenen Verkaufsflächen stehen in einem funktionalen Zusammenhang mit der Bahnhofspasserelle und den südlichen Baufeldern. Aus diesem Grund bedarf der Bebauungsplan einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese Prüfung hat ergeben, dass die Auswirkungen durch die Veränderungen in der RailCity nur gering sind und im Einklang mit der Umweltgesetzgebung stehen.
Gegen den Bebauungsplan und die Zonenänderung sind vier Einsprachen eingereicht worden. In diesen wird vor allem eine Gesamtplanung über das gesamte Areal Bahnhof SBB gefordert. Zudem werden verschiedene verkehrliche Punkte, welche die Erschliessung für Fussgänger oder die Anlieferung angesprochen. Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass nur eine der vier Einsprachen legitimiert ist. Die anderen drei Einsprachen werden als Anregungen behandelt. Der Regierungsrat beantragt, die Einsprache abzuweisen.
Dossiers:
Detailhandel | Stadtentwicklung
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