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14.10.2009

Lärm am Arbeitsplatz

Hohe Belastung kann zu Gesundheitsproblemen führen

Lärm belastet die Gesundheit und kann zu Hörschäden führen. Im Gastgewerbe werden die unbedenklichen Werte teilweise überschritten.

Zuviel Lärm kann das Gehör schädigen und die Gesundheit belasten. Im Körper werden Stress-Hormone freigesetzt, die zu verschiedenen Beschwerden führen können (z.B. erhöhte Herzfrequenz, Bluthochdruck, Muskelkrampf, Stoffwechselstörungen). Wenn jemand dieser Situation länger ausgesetzt ist, kann das unter Umständen die Gesundheit gefährden. Eine wesentliche negative Auswirkung ist gemäss WHO die Beeinträchtigung der Fähigkeit, Stress zu verarbeiten. Hörschäden sind aber erst ab einer andauernden Beschallung von über 80dB(A)1 zu erwarten.

Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz schreibt in Art. 22 vor, dass Lärm und Erschütterungen zu vermeiden oder zu bekämpfen sind (ebenso Art. 34 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, VUV). Gemäss Suva soll die maximale Belastung von 85dB(A) während eines Arbeitstages nicht überschritten werden. Zum Vergleich: Die Immission eines Düsenflugzeugs in 30 Meter Entfernung ist ca. 140dB und in einer ruhigen Bibliothek misst man etwa 40dB.

Im Gastgewerbe werden die unbedenklichen Werte vor allem in Bars, Musiklokalen oder in einer hektischen Küche möglicherweise überschritten. Zur Berechnung der Lärmexposition wird immer auch der Zeitfaktor miteinbezogen. Die Entstehung einer Lärmschwerhörigkeit resultiert erfahrungsgemäss erst nach mehreren Jahren Gehörbelastung. Wobei zu beachten ist, dass Hörschädigungen meist unbemerkt ablaufen und dafür auf Dauer irreversibel sind.

Erreicht oder überschreitet der auf einen Arbeitstag berechnete Lärmpegel 85 dB(A), so sind die Akustik am Arbeitsplatz kritisch zu analysieren und allfällige lärmdämmende Massnahmen in Betracht zu ziehen.


Mögliche Massnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung:

Einschränkung der Lärmquellen: Einsatz von Geräten, die möglichst wenig Lärm emittieren und Bodenisolationen, die eine Schwingungsübertragung verhindern

Im Gastraum kann eine mögliche Lärmbelastung durch eine räumliche Unterteilung erreicht werden. Es können Schalldämpfer für Stuhl- und Tischunterseiten angebracht werden, die den Lärm absorbieren.

Verwendung von Gehörschutz.


Quelle: Rechtsdienst GastroSuisse


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