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16.03.2010
Nachtleben in der gemischten Wohnzone eingeschränkt
Bar in der unteren Berner Altstadt muss nachts früher schliessen
Der Berner Regierungsstatthalter Christoph Lerch fällte einen Entscheid mit Signalwirkung. Die Öffnungszeiten eines Betriebs in der unteren Berner Altstadt werden drastisch eingeschränkt.
Einer Bar, die bekannt für After Hours Partys war, ist es nun verboten, vor 8 Uhr (sonntags vor 9 Uhr) ihre Türen zu öffnen. Die untere Altstadt solle nicht zur Partymeile werden. Nachtleben solle dort nur zurückhaltend stattfinden. Das Ruhebedürfnis der Anwohner falle höher ins Gewicht als die wirtschaftlichen Interessen der Wirte und die Interessen der Partygänger.
After-Hour-Anlässe widersprechen laut Regierungsstatthalter den Nutzungsvorschriften einer gemischten Wohnzone. Bereits letzten Herbst hatte Lerchs Vorgängerin Regula Mader für das Nachtleben ein strengeres Regime verfügt. Wegen des Rauchverbots kam es vermehrt zu Ansammlungen vor den Etablissements. Betriebe mit Überzeitbewilligung müssen deshalb über eine Schallschutzschleuse, ein Fumoir, einen Ordnungsdienst und ein Abfallkonzept verfügen.
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Dossiers: Lärmschutz | Rauchverbot
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