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26.04.2010

Das Gastgewerbe hat genug!

Initiative will Gerechtigkeit schaffen

GastroSuisse hat die Volksinitiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!" lanciert. Die Initiative will erreichen, dass Ess- und Trinkwaren endlich unabhängig vom Verzehrort besteuert werden. Momentan werden die Gäste eines Restaurants für Speisen und alkoholfreie Getränke vom Fiskus dreimal stärker zu Kasse gebeten als die Kunden eines Take-Away-Betriebs. Weil der Detailhandel immer mehr gastronomieähnliche Dienstleistungen erbringt, führt das zu starken Wettbewerbsverzerrungen.

Tankstellenshops, Bäckereien, Metzgereien, Supermärkte, Kioske und Imbisswagen verkaufen verzehrfertige Speisen, gekühlte Getränke oder Kaffee, geniessen dabei aber gegenüber dem Gastgewerbe einen staatlich verordneten Wettbewerbsvorteil von 5.2 Prozent.

Ab 2011 beträgt der Vorteil sogar 5.5 Prozent, denn das Gastgewerbe und seine Gäste tragen viermal mehr zur Zwischenfinanzierung der IV durch die (angeblich) befristete MwSt-Erhöhung bei als die Kunden der direkten Konkurrenz im Ausserhaus-Markt. Der Normalsatz schlägt um 0.4 Prozentpunkte auf, der reduzierte Satz lediglich um 0.1 Prozentpunkte. Die Schere öffnet sich also weiter! Die Ungerechtigkeit nimmt zu.

Die Anti-Diskriminierungs-Initiative von GastroSuisse fordert nicht den reduzierten Satz für das Gastgewerbe, sondern lediglich gleich lange Spiesse, so dass endlich ein fairer Wettbewerb stattfinden kann. Bei einer Annahme der Initiative steht es der Politik frei, die Gleichbehandlung mit einem Ein-, Zwei- oder Dreisatzmodell zu erreichen. Dessen ungeachtet, gibt es gute Gründe für tiefe Mehrwertsteuersätze für alle Branchen, z.B. die internationale Wettbewerbsfähigkeit.


Auszüge aus dem Argumentarium von GastroSuisse

Berufliche Mobilität: Die Satzdifferenzierung im Lebensmittelbereich nach geltendem Recht orientiert sich an der überholten Unterscheidung zwischen Grundnahrungsmitteln einerseits und einer Konsumation im Restaurant als "Luxusvorgang" andererseits. Dies ist jedoch längst nicht mehr zeitgemäss: die berufliche Mobilität führt dazu, dass über 54% aller Essensfälle über Mittag (in der Zeit zwischen 11 und 15 Uhr) anfallen. Für den überwiegenden Teil der Restaurantbesucher stellt dies nicht eine bewusst gewählte "Luxushandlung" dar, sondern sie sind schlichtweg darauf angewiesen, sich auswärts zu verpflegen; man könnte beinahe von einem "Pflichtkonsum" sprechen. Umgekehrt sind heute im Detailhandel fertig zu- oder aufbereitete Speisen erhältlich, welche die Qualifizierung als blosse Grundnahrungsmittel längst hinter sich gelassen haben. Es drängt sich daher auf, diese vergleichbaren Angebote unbesehen ihrer Herkunft auch gleich zu besteuern.

Das Mittagsmenü wird dreimal stärker besteuert als als der Kaviar: Haushalte mit einem Bruttoeinkommen bis 4399 Franken geben 6.0% davon im Gastgewerbe aus. Reichere Haushalte mit über 11'800 Franken Bruttoeinkommen geben hingegen dafür nur 5.5% aus. Das bedeutet, dass einkommensschwächere Haushalte die Gastronomie im Verhältnis praktisch gleich stark nutzen (müssen) wie reichere Haushaltungen. Es ist deshalb nicht einsichtig, warum beispielsweise Kaviar im Delikatessengeschäft steuerlich begünstigt wird, während das Tagesmenü in der Betriebskantine einem dreimal höheren Steuersatz unterliegt.

Überkommenes Rollenbild: Die steuerliche Unterscheidung von Essen in den eigenen vier Wänden und im Restaurant geht von einem überkommenen Rollenbild aus: Die Frau kocht daheim und der Mann arbeitet auswärts. Gemäss diesem Verständnis kommt der Ehemann zum Mittagessen nach Hause, im Restaurant wird nur an speziellen Ereignissen gegessen. Dass dieses Rollenbild falsch ist, scheint klar zu sein. Die Verpflegung im Restaurant ist auch kein Luxusakt, sondern für den allergrössten Teil der Angestellten eine Notwendigkeit.

Umweltpolitisch falsch: Auch aus umweltpolitischen Gründen ist nicht nachvollziehbar, dass Fertiggerichte gegenüber der Verpflegung in der Gastronomie vergünstigt werden. Während Fertiggerichte eine Unmenge an Abfall produzieren, wird in Restaurants Mehrweggeschirr verwendet und die Nahrungsmittel stammen aus abfallmindernden Grosspackungen.

Gastgewerbe schafft direkt und indirekt Arbeitsplätze: Das Schweizer Gastgewerbe beschäftigt direkt rund 228'000 Personen. Das sind rund 9% aller Beschäftigten im Dienstleistungssektor oder etwa 6% der Beschäftigten in allen Sektoren. Das Gastgewerbe schafft auch indirekt viele Arbeitsplätze in anderen Branchen wie zum Beispiel der Bauwirtschaft, im Fachhandel sowie in der Landwirtschaft. So wird in der Schweiz rund die Hälfte des Fleisches in der Gastronomie konsumiert. Damit werden auf dem Bauernhof, bei den Grosshändlern und auch im lokalen Gewerbe viele Arbeitsplätze geschaffen. Ein starkes Gastgewerbe ist daher auch im Interesse der gesamten Volkswirtschaft.

Satzdifferenzierung arbeitsmarktpolitisch verfehlt: Das Gastgewerbe ist nach der Erziehung und dem Gesundheitswesen, zwei von der Mehrwertsteuer weitgehend befreiten Branchen, derjenige Wirtschaftszweig mit dem höchsten Anteil von Personalkosten am Gesamtaufwand. Der Anteil der Personalkosten in der Nahrungsmittelindustrie ist weniger als halb so gross wie im Gastgewerbe. Während Restaurants also äusserst arbeitsintensiv sind und im Verhältnis zum Umsatz viele Arbeitsplätze bieten, gilt für die maschinelle Nahrungsmittelproduktion genau das Gegenteil. Vor diesem Hintergrund ist die steuerliche Bevorzugung von Fertigmahlzeiten auch aus arbeitsmarktpolitischen Gründen völlig falsch. Das Gastgewerbe bietet auch Arbeitsplätze für wenig Qualifizierte. Gerade darin sieht AMOSA, die Arbeitsmarktbeobachtung von zehn Kantonen, einen wesentlichen Grund, warum das Gastgewerbe eine sehr wichtige Branche ist.

Tourismus ist viertgrösste Exportbranche: Wenn ausländische Besucher in der Schweiz touristische Dienstleistungen beanspruchen, hat dies auf die schweizerische Zahlungsbilanz die gleiche Wirkung wie der Export von Waren. Tatsächlich ist es auch so, dass der Tourismus in der Schweiz die viertgrösste Exportbranche ist.

Konkurrenzfähigkeit gegenüber ausländischen Destinationen: Die Qualität des Schweizer Gastgewerbes ist im internationalen Vergleich ausgezeichnet. Leider ist sie aber auch teuer. Die wichtigsten Gründe dafür sind die hohen Schweizer Löhne sowie die hohen Warenkosten. Der einzige Kostenvorteil gegenüber dem Ausland ist die (noch) tiefe Mehrwertsteuer. Es ist deshalb sehr wichtig, dass dieser einzige Kostenvorteil sorgfältig verteidigt und ausgebaut und den ausländischen Entwicklungen betreffend tieferen Mehrwertsteuersätzen für das Gastgewerbe Rechnung getragen wird.

Klare Diskriminierung des Gastgewerbes: Das Gastgewerbe auf der einen und Take-Away-Betriebe sowie der Detailhandel (vorgekochte und verzehrbereite Produkte) auf der anderen Seite stehen im Lebensmittelbereich in direkter Konkurrenz zueinander. Obwohl sich diese Produkte bezüglich Verarbeitungsgrad nicht unterscheiden, dürfen sie von den Konkurrenten des Gastgewerbes zu einem reduzierten Steuersatz verrechnet werden: Eine Pizza vom Take-Away, ein Kaffee von der Tankstelle oder ein Sandwich vom Kiosk werden gegenüber den genau gleichen Produkten im Restaurant steuerlich massiv begünstigt. Es besteht also eine klare Diskriminierung des Gastgewerbes durch die unterschiedliche Besteuerung gleichartiger Verpflegungsleistungen.

Massive Auswirkungen: Die Differenz der zu bezahlenden MwSt zwischen Detailhandel respektive Take-Away-Betrieben und Gastgewerbe beträgt heute für die teilweise genau gleichen Produkte 5.2 Prozentpunkte (ab 2011 sogar 5.5 Prozentpunkte). Diese Diskriminierung hat für das Gastgewerbe konkrete und massive Auswirkungen: auf seinem Umsatz liefert ein Gastwirt 5.2% mehr Steuern ab als seine direkten Konkurrenten. Diese Diskriminierung des Restaurateurs summiert sich bei vielen einzelnen Kleinkonsumationen zunehmend zu einem grossen Betrag. Das verzerrt den Wettbewerb nachhaltig! Warum muss ein Take-Away-Betrieb für einen Kaffee, der 3.90 Franken kostet, 9 Rappen Steuern abliefern und das Restaurant für den genau gleichen Kaffee 30 Rappen? Warum muss der Gastwirt dreimal mehr Steuern bezahlen? Dies ist eine massive Verzerrung: Ein Restaurateur mit einem durchschnittlichen Umsatz bezahlt so Jahr für Jahr rund 30'000 Franken mehr Steuern als vergleichbare Konkurrenten.

Wettbewerbsverzerrung wird von neutraler Stelle bestätigt: Die mit der Diskriminierung verbundene Wettbewerbsverzerrung ist massgeblich und wurde auch von der Eidg. Finanzkontrolle ganz klar bestätigt.

Besteuerungsgrundsätze verletzt: Ein wichtiger Besteuerungsgrundsatz ist, dass Steuern nicht zu Wettbewerbsverfälschungen zwischen Unternehmen, Branchen und Regionen führen dürfen. Es muss unbedingt das Prinzip der Wettbewerbsneutralität gelten. Zudem muss auch der Grundsatz der Steuergerechtigkeit Geltung haben. Die Steuerlast ist gerecht auf die Steuerpflichtigen zu verteilen. Satzdifferenzierungen greifen jedoch massiv in das Gefüge des freien Marktes ein. Indem der Konsum von Lebensmitteln aus Take-Away-Betrieben relativ zum Konsum von Speisen und alkoholfreien Getränken aus dem Gastgewerbe künstlich verbilligt wird, verändern sich die Gleichgewichte im Markt. In der Folge kommt es zu unerwünschten Fehlallokationen.


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