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30.05.2010

Regulierungskosten von 50 Milliarden Franken

Problematik wird massiv unterschätzt

Eine im Auftrag des Schweizerischen Gewerbeverbands von der KPMG Deutschland durchgeführte Studie zur Messung der Regulierungskosten in den Themensegmenten Arbeitsrecht, Sozialversicherungen und Lebensmittelhygiene führt zu alarmierenden Resultaten.

Allein in den drei genannten Bereichen belaufen sich die von den Schweizer KMU zu bezahlenden Regulierungskosten auf 4 Milliarden Franken! Auf Grund von Hochrechnungen ist davon auszugehen, dass die durch Gesetze und Verordnungen verursachten Regulierungskosten in der Schweiz insgesamt über 50 Milliarden Franken betragen.

Die Problematik der Regulierungskosten wurde bisher massiv unterschätzt. "Die Politik ist nun aufgefordert, sich endgültig von ihren Lippenbekenntnissen zugunsten der KMU zu verabschieden und den schönen Worten endlich Taten folgen zu lassen", sagte SGV-Direktor Hans-Ulrich Bigler. Die unzulässig hohe Regulierungsdichte verhindere ein nachhaltiges Wachstum und gefährde Arbeitsplätze.

Resolution fordert Abbau drückender Regulierungskosten

Makroökonomisch gesehen führen die durch Regulierungen verursachten Belastungen in den KMU zu einer Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Damit wird mögliches Wirtschaftswachstum markant eingeschränkt. Die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen wird behindert und bestehende werden gefährdet.

Aufgerüttelt durch diese Fakten, haben die Delegierten am Schweizerischen Gewerbekongress eine Resolution verabschiedet, die den Abbau drückender Regulierungskosten fordert. Konkret wird gefordert, dass die Regulierungskosten bis 2018 um 20 Prozent resp. um 10 Milliarden Franken reduziert werden.

Die Gesetzgebung sei einer Regulierungskostenmessung zu unterziehen und Regulierungskosten seien bei jedem neuen Gesetz systematisch zu erfassen. Der Gewerbeverband fordert zudem eine von der Verwaltung unabhängige Kontrollinstanz zur Überprüfung der KMU-Regulierung.

Die Einführung der "Sunset Legislation" auf Bundesebene soll dazu führen, dass Gesetze und Verordnungen zeitlich limitiert und periodisch überprüft werden. Kantone und Gemeinden wurden aufgerufen, die Forderungen in ihrem Verantwortungsbereich ebenso umzusetzen.


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