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26.11.2010
Weihnachtsdekorationen auf Allmend
Die wichtigsten Vorschriften
Die Allmendverwaltung des Tiefbauamtes Basel-Stadt weist auf Vorschriften für Personen und Firmen hin, die in der Weihnachtszeit den öffentlichen Raum der Stadt Basel dekorieren wollen.
Für Weihnachtsdekorationen im öffentlichen Raum gibt es Vorschriften. So dürfen zum Beispiel Weihnachtsdekorationen nicht mit Reklame versehen sein und sollen selber auch keinem direkten Werbezweck dienen. Die Signalfarben – rot, grün, gelb – sind nicht erlaubt; sie sind für die Markierung und die Signalisation der Strassen sowie für Fahrzeuge der Rettungsdienste reserviert.
Die Fassadendekorationen sind wind- und sturmsicher an Liegenschaften zu befestigen. Der Fussgänger- und Fahrverkehr darf durch die Dekorationen nicht behindert werden. Bei Ästen und Dekorationen, die in den öffentlichen Raum hinausragen, ist ein Durchgang mit einer Mindesthöhe von 2.5 Meter im Trottoir- und von 4.5 Meter im Fahrbahnbereich notwendig, um die Fahrzeuge und Fussgänger nicht zu behindern.
Selbstverständlich muss für Weihnachtsdekorationen das Einverständnis bei folgenden Personen beziehungsweise Organisationen eingeholt werden: betroffene Hausbesitzer, bei Fahrleitungen die BVB und bei Kandelabern und Stehleuchten die IWB.
Elektrische Beleuchtungen sind schliesslich durch einen konzessionierten Elektroinstallateur vorzunehmen und haben den Hausinstallationsvorschriften des beruflichen Dachverbandes der Elektroinstallateure zu entsprechen.
Für Weihnachtsdekorationen werden keine Allmendgebühren erhoben. Spätestens am 15. Januar 2011 müssen die Dekorationen jedoch entfernt werden.
- Allmendverwaltung Basel-Stadt
- Glatteis auf dem Trottoir: Pflichten der Grundeigentümer
- Umgang mit dem Terrassenmobiliar während der Wintersaison
Dossier: Allmend
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=2587
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