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09.06.2011

Billag erfolgreich ausgebremst

GastroSuisse verhindert Gebühren in Millionenhöhe

Hotels müssen keine zusätzlichen Gebühren dafür zahlen, dass ihre Gäste im Hotelzimmer Fernseher und Radio benützen. Das hat GastroSuisse mit einer Aufsichtsbeschwerde erfolgreich durchgesetzt. Von der Intervention von GastroSuisse profitieren auch Spitäler, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, auf welche die Gebührenerhöhungen ebenfalls nicht ausgedehnt werden dürfen.

Der Entscheid des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) fällt vollumfänglich zugunsten von GastroSuisse aus. Gerade in Zeiten, wo der Tourismus und das Gastgewerbe unter dem starken Franken leiden, ist der aktuelle Entscheid besonders zu begrüssen. Bei grösseren und international ausgerichteten Hotels, für welche die momentane Marktsituation speziell schwierig ist, fällt die verhinderte Gebührenerhöhung besonders ins Gewicht.

Das IGE als Aufsichtsbehörde über die Verwertungsgesellschaften hält fest, dass diese (Suisa, Swissperform, Suissimage, ProLitteris, SSA) keine zusätzlichen Gebühren bei Hotels erheben dürfen für die Benützung von Fernsehern und Radio durch die Gäste. Damit wurden die Billag und die Verwertungsgesellschaften erfolgreich in ihrer Absicht gestoppt, Gebührenerhöhungen von mehreren Millionen Franken für Hotels zu erwirken.

GastroSuisse hat sich als einzige Organisation mit einer Aufsichtsbeschwerde gegen diese, wie das IGE nun bestätigt, unangebrachten Gebührenerhöhungen gewehrt. Mit dem Entscheid des IGE wurden Gebührenerhöhungen nicht nur für Hotelzimmer, sondern auch Spitalzimmer, Ferienhäuser und Ferienwohnungen bis auf weiteres verhindert. Der Entscheid unterliegt noch der Rechtsmittelfrist.


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