Back to Top
Wirteverband Basel-Stadt

Wirteverband Basel-Stadt


Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.

21.08.2012

Völlig übertriebener Schutz der Abendruhe

Basler Wirte fordern Praxisänderung bei Innenhof-Terrassen

Der Wirteverband Basel-Stadt hat kein Verständnis für die Praxis der Behörden, bei Innenhöfen automatisch eine Beschränkung der Öffnungszeiten auf 20 Uhr zu verfügen. Der Verband fordert die Regierung auf, diese Praxis zu ändern.

"Die Sommerzeit wurde eingeführt, damit die Bevölkerung die Abendstunden bei Tageslicht geniessen kann. Da steht eine Beschränkung des Terrassenbetriebs bis 20 Uhr völlig quer in der Landschaft", sagt Josef Schüpfer, Präsident des Wirteverbands Basel-Stadt.

Tatsächlich wird die Bewilligungserteilung in keinem anderen Kanton so gehandhabt. "Wir Basler sind stolz auf unsere liberale Haltung, aber hier machen wir uns landesweit lächerlich", so Schüpfer.

Niemand verlange einen Freipass für Gastronomielärm, schon gar nicht in Innenhören mit Anwohnern und nach 22 Uhr. "Es ist nun aber wirklich absurd und weltfremd, einen Terrassenbetrieb um 20 Uhr zu schliessen!", meint Schüpfer. Eine Gartenwirtschaft, die um 20 Uhr schliessen müsse, sei nicht konkurrenzfähig.

Er habe nichts gegen sinnvolle Schutzmassnahmen, solange dadurch das "normale Leben" nicht verunmöglicht werde. "Jeder versteht, weshalb ein Handwerker seine lauten Maschinen in einer Wohnzone ab 19 Uhr nicht mehr laufen lassen darf", sagt Schüpfer. Bei einer Gartenwirtschaft müsse jedoch berücksichtigt werden, dass sich dort das Leben naturgemäss auch am Abend abspielt.

In einem Brief an Christoph Brutschin, den Vorsteher der WSU, verlangen die Basler Wirte ein Überdenken der bisherigen Praxis. Das Urteil der Baurekurskommission im Fall Stänzler dürfe nicht dazu führen, dass Innenhof-Terrassen systematisch auf solch massive Weise eingeschränkt werden.

Die kantonale Verwaltung solle wieder dazu übergehen, in Innenhöfen Bewilligungen bis 22 Uhr zu erteilen, fordert der Wirteverband. Erst bei berechtigten Lärmklagen von unmittelbaren Anwohnern wäre eine Beschränkung auf 20 Uhr zu rechtfertigen.

Die Bauerekurskommission hat sich 2004 auf höhere Rechtsprechung berufen und meinte damit den sogenannten Fall Eierbrecht. Das Bundesgericht hielt damals in seinem Entscheid fest, dass es nicht zwingend erscheine, den Beginn der abendlichen Ruhephase auf 19 bzw. 20 Uhr festzulegen und dass geringere Anforderungen an das Ruhebedürfnis der Bevölkerung zu stellen seien als im Zeitraum nach 22 Uhr.

"Selbst das BUWAL kam damals in seiner Vernehmlassung zum Schluss, dass der Betrieb bis 22 Uhr bewilligt werden könne", erläutert Dr. Alex Hediger, Anwalt und Geschäftsführer des Wirteverbands Basel-Stadt. Das Bundesgericht habe deutlich gemacht, dass nur die Zumutbarkeit aufgrund der konkreten örtlichen Verhältnisse zu prüfen war. "Es darf hieraus kein generelles Präjudiz abgeleitet werden", so Hediger.

Vom Urteil könne man lediglich ableiten, dass die Behörden um 20 Uhr schliessen lassen können. Es gebe keinen Hinweis darauf, ob man dies tun soll oder muss. "Das Problem liegt in einer falschen Interpretation des Bundesgerichtsentscheids", so Hediger.

"Beim Lärmschutz wird in Basel das Gleichbehandlungsprinzip krass verletzt", meint Präsident Schüpfer. Im Gastgewerbe setze die Verwaltung die Abendruhe radikal um, sobald nur eine Person reklamiere. Bei Events, Gelegenheitswirtschaften und Demonstrationen werde Lärm hingegen geduldet.

"Wer Wertschöpfung generiert und Arbeitsplätze schafft, wird in Basel schikaniert", meint Schüpfer. Wer nur profitiere, konsumiere und womöglich noch randaliere, der werde geduldet.


Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!


GV und GastroPodium 2024

DI 25. Juni 2024 um 16 Uhr
Bildergalerie 2023 
Videos 2023 anschauen



Mit E-Learning zum Wirtepatent!

1000 Franken plus Prüfungsgebühr
Mehr Informationen


Kostenlose Servicekurse

für Einsteigerinnen und Einsteiger
Jetzt informieren und anmelden