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02.10.2012
Busse wegen Preisbindung zweiter Hand
Generalimporteur darf keine Mindestverkaufspreise festlegen
Die Wettbewerbskommission (Weko) verhängt gegen die Altimum SA aus Palézieux eine Busse von 470'000 Franken wegen Preisbindung zweiter Hand im Bereich von Bergsportartikeln. Die Altimum SA (ehemals Roger Guenat SA) hatte ihren Wiederverkäufern den Endverkaufspreis von Bergsportartikeln aufgezwungen.
In ihrem Entscheid stellt die Weko fest, dass die Generalimporteurin Altimum SA ihren Wiederverkäufern für Bergsportartikel der Marke Petzl (Stirnlampen, Gurtzeug, Helme, Eispickel, etc.) Mindestverkaufspreise vorgeschrieben hatte und damit verhindert hat, dass die Wiederverkäufer in der Schweiz echten Preiswettbewerb betreiben konnten.
Die Untersuchung hat bewiesen, dass der Wettbewerb in der Schweiz mindestens von 2006 bis Ende 2010 erheblich beeinträchtigt war. Die Sanktion bemisst sich nach dem erzielten Umsatz der Roger Guenat SA auf den durch die Wettbewerbsbeschränkung beeinträchtigten Märkten. Die Untersuchung hat im Mai 2010 mit einer Hausdurchsuchung am Sitz der Roger Guenat SA begonnen.
Dieser Entscheid im Bereich der Freizeitartikel hat aufgrund seiner grossen Auswirkung auf die Schweizer Konsumenten eine besondere Bedeutung für die Weko. In Übereinstimmung mit dem Willen des Gesetzgebers werden mit diesem Entscheid Preisbindungen zweiter Hand, die zur Hochpreisinsel Schweiz beitragen, bekämpft.
- Wettbewerbskommission
- CD-Hersteller haben Parallelimporte behindert
- BMW zahlt hohe Busse wegen Behinderung von Importen
Dossier: Kartelle
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