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25.10.2012

GAV-Sozialpartner einigen sich für 2013 bis 2015

Schwierige wirtschaftliche Situation im Gastgewerbe

Die Gespräche zwischen den Sozialpartnern im Gastgewerbe standen in den letzten Monaten im Zeichen der angespannten wirtschaftlichen Situation der Branche, welche massgeblich durch den überbewerteten Franken, die Schuldenkrise im Euro-Raum und das allgemein schwierige ökonomische Umfeld geprägt ist.

Die Vertragspartner sind sich einig, dass gerade in einer derartigen Konstellation eine stabile Sozialpartnerschaft und ein stabiler Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) wichtig sind und die Verantwortung gegenüber der Branche gemeinsam wahrgenommen werden muss.

Unter dieser Prämisse haben sich die Arbeitnehmerverbände Hotel & Gastro Union, Unia und Syna sowie die Arbeitgebervertreter hotelleriesuisse, GastroSuisse und Swiss Catering Association zu Gesprächen getroffen und sind zu folgendem Verhandlungsresultat gelangt:

In Anbetracht der Einführung des vollen 13. Monatslohnes auf den 1. Januar 2012 werden die Mindestlöhne des L-GAV per 1. Januar 2013 nicht angehoben. Demgegenüber wird die bisher nicht angepasste kumulierte durchschnittliche Teuerung der Jahre 2009 bis und mit 2012 per 2014 ausgeglichen. Per 2015 werden die Mindestlöhne um die durchschnittliche Teuerung der Jahre 2013 und 2014 angepasst.

Die Vertragslaufzeit wird um zwei Jahre bis Ende 2015 verlängert. Falls eine ausserordentliche wirtschaftliche Notsituation eintritt, stehen drei vordefinierte Verhandlungsfenster (im Frühling und Herbst 2013 sowie im Frühling 2014) zur Verfügung, welchen  im Falle einer Nichteinigung  drei ausserordentliche Kündigungsmöglichkeiten mit einer Frist von 12 Monaten folgen.

Zudem sind die Sozialpartner übereingekommen, dass ab Anfang des nächsten Jahres Gespräche über eine Weiterentwicklung des Landes-Gesamtarbeitsvertrages aufgenommen werden.


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