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09.04.2013

Starre Regeln für Löhne schaden der Schweiz

Reformversprechen bei den Sozialwerken sind einzuhalten

Neue Regulierungen bei den Löhnen und auf dem Arbeitsmarkt gefährden den Erfolg des Wirtschaftsstandorts Schweiz: Die "1:12"-Initiative ist deshalb genauso abzulehnen wie eine gesetzliche Sozialplanpflicht für Unternehmen. Reformversprechen bei den Sozialwerken sind einzuhalten. Es gilt, die Sanierung der nach wie vor hoch verschuldeten Invalidenversicherung konsequent zu vollenden.

Die Annahme der Minder-Initiative hat klar gemacht, dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung Lohnexzesse ablehnt und die Sensibilität für gerechte Löhne zunimmt. Linksparteien und Gewerkschaften wollen die emotionale Debatte über "Abzocker" nun ausnützen, um mit Regulierungen wie der "1:12"-Initiative oder der Mindestlohn-Initiative in die Lohnfreiheit der Unternehmen einzugreifen.

Solche Eingriffe gefährden den freien Arbeitsmarkt, der für die starke Position des Standorts Schweiz massgebend ist – und von dem auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren: mit einer hohen Erwerbsbeteiligung, einer tiefen Arbeitslosigkeit, ausgebauten Sozialleistungen und hohen Löhnen.

Dabei zeigt das Lohnspektrum in der Schweiz im internationalen Vergleich nach wie vor moderate Unterschiede zwischen Top- und Niedriglöhnen. Die "1:12"-Initiative setzt falsche Prioritäten, weil sie auf die überrissenen Löhne einer kleinen Minderheit abzielt – und dabei erhebliche materielle Risiken für das Gros der Arbeitnehmenden in Kauf nimmt.

Bei einer Annahme würde die 1:12-Regel die Lohnpolitik in ein derart enges gesetzliches Korsett zwingen, dass gerade international tätige Unternehmen gezwungen wären, nach Alternativen zu suchen. Zu rechnen wäre etwa mit der Auslagerung von Niedriglohn-Tätigkeiten an Dritte, mit der Aufteilung von Unternehmen, mit dem Ersatz von Löhnen durch andere Entschädigungen oder – im schlimmsten Fall – mit der Verlagerung ganzer Unternehmen oder Unternehmensteile ins Ausland.

Eine starke Kürzung von Spitzenlöhnen hätte massive Ausfälle von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zur Folge, von deren Umverteilungseffekten heute in erster Linie die Bezüger niedriger und mittlerer Einkommen profitieren. Die Initiative tangiert nicht nur die Freiheit der Unternehmen, sondern auch die materiellen Interessen aller Arbeitnehmenden: Sie bringt keine realen Vorteile, schadet aber am Ende allen.

Der freie Arbeitsmarkt ist gefährdet

Auf der Traktandenliste für die kommende ausserordentliche Session des Nationalrats steht mit der gesetzlichen Sozialplanpflicht für Unternehmen eine weitere Regulierung gegen den freien Arbeitsmarkt. Im Rahmen der Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts (SchKG) sollen alle Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, die innert 30 Tagen mindestens 30 Mitarbeitende entlassen wollen, zur Aushandlung eines Sozialplans mit ihren Mitarbeitern verpflichtet werden.

Eine Verschärfung der Massenentlassungs-Regeln verstösst gegen die Tradition der Kündigungsfreiheit und interveniert in eine klassische Domäne der Sozialpartner. Diese haben sich in den Gesamtarbeitsverträgen auf Regelungen über die Aushandlung von Sozialplänen geeinigt – und gestützt darauf differenzierte "Sozialplan-Kulturen" entwickelt, welche den branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung tragen. Eine starre Normierung im Gesetz würde sozialpartnerschaftliche Regelungen aushebeln.

Eine Sozialplanpflicht würde nötige Restrukturierungen oft stark behindern und verteuern. Erfahrungen im Ausland zeigen zudem, dass Unternehmen unter einem rigiden Sozialplan-Regime weniger Personal einstellen, weil sie die Kosten von Abbaumassnahmen fürchten. Dieser "Lock-out"-Effekt hat negative Effekte auf die Beschäftigung und ist weder im Interesse der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer.

Der vorgelegte Entwurf für die Sozialplanpflicht wirft zahlreiche Interpretationsfragen auf und öffnet ein weites Feld für rechtliche Auseinandersetzungen. Weil die Unternehmen solche Konflikte möglichst vermeiden wollen, besteht die Gefahr, dass sie in den Sozialplan-Verhandlungen von der Arbeitnehmerseite unter Druck gesetzt werden können.

Sanierungsfall Invalidenversicherung

Weil sowohl der National- als auch der Ständerat erheblich von den Sparzielen der IV-Revision 6b und den ursprünglich vorgeschlagenen Massnahmen für Rentenkürzungen abgerückt sind, bleibt die IV ein Sanierungsfall.

Trotz des positiven Umlage- und Betriebsergebnisses per Ende 2012 kann von einer nachhaltigen Erholung keine Rede sein. Nach wie vor steuert die bis Ende 2017 befristete Zusatzfinanzierung aus der Mehrwertsteuer-Erhöhung rund 1.1 Milliarden Franken jährlich zum Ergebnis bei.

Dazu kommt, dass der Bund den Zins auf die IV-Schuld zugunsten der AHV in vollem Umfang übernimmt. Ohne diese Massnahmen wäre das Ergebnis der IV nach wie vor klar negativ. Ausserdem betrug die IV-Schuld, die dem AHV-Fonds zurückerstattet werden muss, Ende 2012 noch immer 14.352 Milliarden Franken.

Der Zwischenstand bei der Revisionsvorlage 6b ist aus Sicht des SAV nach der Ständerats-Debatte absolut unbefriedigend. Behindertenorganisationen lehnen die Revision ab, weil das geänderte Rentenmodell die volle IV-Rente erst bei einem IV-Grad von 80 statt 70 Prozent gewährt und weil nach der neuen Stabilisierungsregel (Schuldenbremse) auch die Leistungen eingefroren werden.

Die Befürworter der IV-Sanierung kritisieren dagegen das massive Abweichen vom Sparkurs und die primär einnahmenseitig ansetzende Stabilisierungsregel. Die aktuelle Vorlage läuft deshalb Gefahr, in einer Referendumsabstimmung Schiffbruch zu erleiden, wenn sie nicht schon in der parlamentarischen Schlussabstimmung in der Sommersession scheitert.

Es ist zu bedauern, dass die Vorlage gesplittet wurde. Damit wird auf ein Sparpotenzial von rund 155 Millionen Franken verzichtet. Ein akzeptabler Kompromiss mit gekürzten Elternzulagen wurde verunmöglicht.

Die IV-Rechnung muss unter allen Umständen per Ende 2017 ohne Sonderfinanzierungen ausgeglichen sein. Zudem sind die Schulden der IV gegenüber dem AHV-Fonds zwischen 2025 und 2028 zu tilgen.

Wer diese Ziele mit riskanten Wetten auf die Zukunft in Frage stelle, stösst all jene vor den Kopf, die den Versprechungen vor der Volksabstimmung geglaubt und deshalb der Erhöhung der Mehrwertsteuer zugestimmt hatten.

Bei der IV gehe es auch um die Glaubwürdigkeit der Akteure im Hinblick auf künftige Sozialversicherungs-Revisionen. Leider liefert der Bundesrat dazu ein weiteres schlechtes Beispiel, indem er im Rahmen seines Sparpakets "KAP 2014" frühere Vereinbarungen über die Verzinsung der IV-Schuld zum Schaden der AHV wieder ändern wolle. Das ist nicht akzeptabel. Hier muss im Interesse der AHV und einer glaubwürdigen Sozialpolitik korrigiert werden.


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